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Kfz-Versicherung: Abschleppunfall kann teuer werden


Kein Anspruch
Wann die Versicherung beim Abschleppunfall nicht haftet

Von t-online, ron

24.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Beim Abschleppen sollte man immer darauf achten, dass das Seil ausreichend gespannt ist.Vergrößern des Bildes
Beim Abschleppen sollte man immer darauf achten, dass das Seil ausreichend gespannt ist. (Quelle: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa)
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Kommt es beim Abschleppen zu einem Unfall, zahlt die Kfz-Versicherung den Schaden unter Umständen nicht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Wer mit seinem Auto liegenbleibt und abgeschleppt werden muss, sollte besonders vorsichtig sein. Wie ein Urteil des Oberlandesgerichts München zeigt, kommt bei einem Abschleppunfall die Versicherung möglicherweise nicht für den Schaden auf (Az: 10 U 3749/16).

Denn: Enthält der Versicherungsvertrag eine Klausel, dass ein Unfall zwischen dem ziehenden und dem abgeschleppten Fahrzeug nicht reguliert wird, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Pannenfahrzeug fuhr auf Abschleppauto auf

In dem Fall hatte sich ein Vater von seinem Sohn, einem Führerschein-Neuling, abschleppen lassen. Während des Abschleppens bremste der Sohn zweimal direkt nacheinander so heftig, dass der Vater mit dem Pannenfahrzeug auffuhr. Beide gaben an, ein entgegenkommender Motorradfahrer sei die Ursache für die Bremsmanöver gewesen.

Versicherung berief sich auf Ausschlussklausel

Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung und berief sich auf die Ausschlussklausel. Danach sei ein Unfall beim Abschleppvorgang nur dann versichert, wenn dieser mit Einwirkung von außen erfolgt. Das Oberlandesgericht teilte die Auffassung der Versicherung.

Insbesondere der Umstand, dass der Sohn zweimal so stark abgebremst habe, dass der hintere Wagen aufgefahren sei, sei ein Zeichen für ein Fehlverhalten des Sohnes. Es spreche viel für die Unerfahrenheit des Sohnes als Unfallursache. Es ist unklar, warum er nach dem ersten Aufprall wieder auf das Gaspedal getreten sei und sodann eine zweite Vollbremsung gemacht habe.

Vorsichtiges Anfahren ist beim Abschleppen wichtig

Zu beachten sei auch, dass ein Abschleppseil und keine Abschleppstange verwendet worden sei. Dabei müsse man besonders vorsichtig fahren. Auch habe der Sohn einen sehr stark motorisierten Wagen – ein Audi S4 – verwendet. Hier bedürfe es eines sehr dosierten Anfahrens, damit sich das Seil spanne. Auch müsse man darauf achten, dass das Abschleppseil straff gespannt bleibe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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