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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rechenbeispiele zeigen Diese Mehrkosten beim Heizen kommen auf Sie zu
Die Gasumlage kommt. Ab Oktober sollen Privatkunden an den gestiegenen Kosten der Versorger beteiligt werden – doch wie hoch fallen diese Extrakosten aus?
Seit Donnerstag ist klar: Im Herbst kommt auf Privathaushalte und Unternehmen eine Gasumlage zu. Damit sollen Gasimporteure entlastet und die Wirtschaft soll stabilisiert werden. Die genaue Ausgestaltung der Gasumlage ist noch offen, genauso wie die Frage, wie hoch sie ausfallen wird. Bundeskanzler Olaf Scholz sprach vor Kurzem von zwei Cent pro Kilowattstunde. Wirtschaftsminister Robert Habeck nannte nun einen Wert von 1,5 bis fünf Cent.
t-online erklärt, wie hoch die Kosten für verschiedene Haushalte ausfallen könnten.
Was ist die Gasumlage?
Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Gasumlage sollen die Zusatzkosten der Gasimporteure gedeckt werden. Wegen der Drosselung russischer Lieferungen müssen die Importeure kurzfristig Ersatz beschaffen – zu aktuell horrenden Einkaufspreisen. Über die Gasumlage sollen die Versorger 90 Prozent ihrer Zusatzkosten an die Kunden weitergeben können.
Um hierfür die rechtliche Grundlage zu schaffen, soll per Ministerverordnung der Paragraf 26 des Energiesicherungsgesetzes in Kraft treten. Dieser erlaubt den Gasimporteuren, die Differenz von laufenden Tarifen und Extrakosten gleichmäßig auf ihre Abnehmer, beispielsweise Stadtwerke, zu verteilen. Diese wiederum können ihre gestiegenen Einkaufskosten an die Haushaltskunden weitergeben. In Deutschland werden etwa die Hälfte aller Wohnungen mit Gas beheizt.
Am 1. Oktober 2022 tritt die Gasumlage in Kraft. Berichten zufolge werden die ersten Zahlungen aber nicht gleich im Oktober fällig, sondern etwas später. Der Grund: Es könnte dauern, bis die Kosten vom Anfang der Lieferkette, also den Importeuren, bei den Haushalten ankommen. Die Umlage gilt voraussichtlich für eineinhalb Jahre, also bis Ende März 2024.
Für wen gilt die Gasumlage?
Die Gasumlage betrifft alle Bürger, die Erdgas verbrauchen, indem sie zum Beispiel mit Gas heizen oder Warmwasser erzeugen. Bestehende Verträge, die womöglich eigens abgeschlossen wurden, um sich gegen die steigenden Gaspreise abzusichern, schützen vor der Umlage nicht.
Noch ist unklar, inwiefern sich die Umlage auf jene Verbraucher auswirkt, die mit Fernwärme heizen. Viele Heizkraftwerke werden mit Erdgas betrieben. Außerdem ist offen, wie die Unternehmen mit nochmals steigenden Energiepreisen umgehen werden. Sollten sie die Mehrkosten über Konsumgüter wie beispielsweise Lebensmittel an ihre Kunden weitergeben, wäre die Gasumlage für die Verbraucher eine Doppelbelastung.
Welche Kosten kommen auf Verbraucher zu?
Auf Privatkunden kommen mit der Umlage definitiv höhere Preise zu. "Wir rechnen damit, dass es zwischen 1,5 und fünf Cent pro Kilowattstunde sein wird", so Wirtschaftsminister Habeck. Zuvor hatte Bundeskanzler Scholz von etwa zwei Cent pro Kilowattstunde gesprochen und damit für eine Familie Mehrkosten im mittleren dreistelligen Bereich vorhergesagt.
Doch das hängt natürlich davon ab, wie sich die Gaspreise entwickeln und wie hoch die Umlage dann tatsächlich ausfällt. Das will die Regierung in der zweiten Augusthälfte mitteilen. Zahlen des Vergleichsportals Check24 zeigen, wie groß die Belastungen für verschiedene Haushalte werden könnten:
- Ein Singlehaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh muss mit Mehrkosten von 89 bis 298 Euro rechnen.
- Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh muss demzufolge zwischen 357 und 1.1190 Euro extra zahlen.
Dabei haben die Gaspreise im Juli bereits einen neuen Rekord erreicht. Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh zahlt im Schnitt 3.415 Euro im Jahr für Gas. Im Juni kostete die gleiche Menge noch 2.752 und im Vorjahr sogar nur 1.301 Euro. Wenn jetzt noch eine Umlage von fünf Cent – also Habecks Worst-Case-Szenario – hinzukäme, würden 4.605 Euro fällig. Das entspräche einer Preissteigerung um 254 Prozent im Vergleich zum Juli 2021.
Ein weiteres Problem: Die Preisanstiege betreffen nicht nur Gas. Auch Strom ist deutlich teurer als im vergangenen Jahr. Der Preis für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh liegt im Juli bei 1.949 Euro im Schnitt, ein Plus von 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie aus einer Berechnung von Check24 hervorgeht. 106 Grundversorger haben bereits Preissteigerungen für August und September angekündigt.
Kann ich mich von der Zahlung der Gasumlage befreien lassen?
Bisher nicht. Doch die Forderungen nach weiteren Entlastungen angesichts der hohen Energiekosten werden lauter.
"Wir sagen ganz klar, dass wir einen Gaspreisdeckel brauchen", so Linken-Parteivize Lorenz Gösta Beutin am Freitag. Im ZDF-"Morgenmagazin" sagte er, es brauche ein relativ günstiges Grundkontingent, das von den Gaskunden bezogen werden könne. Zu den "exorbitant hohen Gaspreisen" kämen hohe Preise für Mieten und Nahrungsmittel. "Und jetzt obendrauf noch so etwas wie eine Gasumlage – das bringt Menschen an ihre Existenz". Nötig seien zudem eine Energiepauschale für einkommensschwache Haushalte sowie höhere Sätze für Hartz IV und Bafög.
Auch Diakonie-Präsident Ulrich Lilie forderte einen monatlichen Zuschlag von 100 Euro für ein halbes Jahr an alle Transferhilfe-Empfänger und Menschen mit niedriger Rente. Für die Einkommensschwächsten wirke sich die Inflation fünfmal stärker aus als für die Einkommensstärksten. Der soziale Friede sei durch diese Entwicklung gefährdet, warnte Lilie.
Aus der Ampelregierung meldete sich FDP-Fraktionschef Christian Dürr zu Wort und kündigte Unterstützung für Menschen an, denen Gas- oder Stromsperren drohen, weil sie ihre Energiekosten nicht mehr bezahlen können. Auch andere Entlastungsformen seien denkbar. "Wir wollen die kalte Progression abschaffen und die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer greifen lassen, so dass auch diejenigen entlastet werden, die Bus und Bahn fahren", so Dürr.
- Eigene Recherche
- Pressemitteilung Check24
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa