t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberSteuern & Recht

Altersentlastungsbetrag: Tabelle und Berechnungsgrundlage


Steuern und Freibeträge
Altersentlastungsbetrag: Tabelle und Berechnungsgrundlage

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 09.02.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 109717490Vergrößern des BildesDer Altersentlastungsbetrag soll Sie im Alter steuerlich entlasten. (Quelle: Pete Muller via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Freibetrag, der ab einem bestimmten Alter Ihre Steuerlast verringert. Hier finden Sie die Entlastungsbeträge im Überblick.

Der Altersentlastungsbetrag gilt für diejenigen, die vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie ihr Einkommen beziehen, mindestens 64 Jahre alt sind. Er wird auf Ihre Einkünfte angewendet. Seine Höhe hängt von Ihrem Geburtsjahr ab und wird immer niedriger, je später Sie geboren sind. Der Betrag soll 2040 abgeschafft werden und wird daher letztmalig für diejenigen gewährt, die 1974 geboren sind. Die Ampel-Koalition plant jedoch, den Altersentlastungsbetrag erst 2058 abzuschaffen.

Berechnung des Altersentlastungsbetrags

Für Ihren Altersentlastungsbetrag gilt ein individueller Prozentsatz, der abhängig von Ihrem Geburtsjahr ist. Dieser Prozentsatz wird auf eine Bemessungsgrundlage angewendet. Sie errechnet sich aus Ihren Bruttoeinkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und Ihren Nebeneinkünften.

Einkünfte, auf die der Altersentlastungsbetrag angerechnet wird

Der Altersentlastungsbetrag gilt für voll steuerpflichtige Einkünfte und wird auf Bruttolohn und Bruttogehalt angewendet.

Folgende Einkünfte sind ebenfalls von Bedeutung:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Voll versteuerte Rentenbezüge wie Riester- und Rürup-Renten
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus privater Veräußerung

Folgende Einkünfte unterliegen nicht dem Altersentlastungsbetrag:

  • Gesetzliche Renten
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Leistungen aus Pensionsfonds
  • Kapitalerträge

Wichtig: Der Altersentlastungsbetrag gilt nicht für Einkünfte, die bereits einen steuerlichen Vorteil beinhalten.

Tabelle für den Altersentlastungsbetrag

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der Altersentlastungsbetrag ab 2023 entwickelt:

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Mit jedem Jahr fällt der Prozentsatz für den Altersentlastungsbetrag um 0,8 Prozent niedriger aus. Er richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr und verändert sich bis zum Lebensende nicht. Diejenigen, die 2005 das 64. Lebensjahr vollendet hatten, profitieren noch von einem Altersentlastungsbetrag von 40,0 Prozent. Die Summe ist auf einen Höchstbetrag gedeckelt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

Erbe & Steuern


Kirchensteuer









TelekomCo2 Neutrale Website