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Überstunden auszahlen lassen: Lohnt sich das?


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Geld für Mehrarbeit
Überstunden auszahlen lassen: Lohnt sich das?


Aktualisiert am 18.04.2024Lesedauer: 4 Min.
Eine Frau arbeitet am Laptop: Viele Arbeitnehmer machen Überstunden.Vergrößern des Bildes
Eine Frau arbeitet am Laptop: Viele Arbeitnehmer machen Überstunden. (Quelle: diego_cervo/getty-images-bilder)
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Überstunden auszahlen lassen oder abfeiern? Diese Frage stellt sich vielen Arbeitnehmern, die mehr Stunden arbeiten, als sie eigentlich müssten. t-online erklärt die Regelungen.

In vielen Verträgen ist genau geregelt, ob es für Überstunden einen Freizeitausgleich gibt, oder ob die zusätzlich geleisteten Stunden bezahlt werden sollen. Klauseln, in denen eine unbestimmte Höhe an Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten werden, sind unzulässig. Erlaubt ist eine solche Regelung nur, wenn die Anzahl der zu leistenden Überstunden begrenzt ist (mehr dazu hier).

t-online erklärt Ihnen, wann Ihnen wie viel Geld für die geleistete Mehrarbeit zusteht – und was Sie noch beachten sollten.

Wann muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nichts von Freizeitausgleich steht oder davon, dass eine kleine Zahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist, haben Sie gute Chancen darauf, Überstunden bezahlt zu bekommen.

Das gilt zumindest dann, wenn Sie nicht in einer gutbezahlten oder leitenden Position tätig sind. Denn in einem solchen Fall werden Sie in der Regel nicht nach Stunden, sondern für Ergebnisse bezahlt. Auch Geschäftsführer, Rechtsanwälte und Ärzte können meist nicht mit einer Überstundenvergütung rechnen.

Das gilt auch, wenn Arbeitnehmer eine deutlich herausgehobene Vergütung erzielen. Das ist der Fall, wenn Sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen verdienen. Lesen Sie hier, wie hoch diese aktuell ist.

Wenn keiner der genannten Fälle auf Sie zutrifft, können Sie sich Ihre Überstunden auszahlen lassen – vor allem, wenn es in Ihrer Branche üblich ist, dass Überstunden bezahlt werden. Für einen solchen Überstundenausgleich ist der Arbeitgeber laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) verantwortlich. Lesen Sie hier, wie Sie den Ausgleich für Überstunden richtig berechnen.

Wie viel bekomme ich für eine Überstunde?

Pauschal lässt sich das nicht sagen – es kommt darauf an, wie viel Sie pro Stunde verdienen. Ihren Stundenlohn können Sie sich einfach anhand Ihres Bruttogehaltes ausrechnen. Wenn Sie 3.000 Euro brutto verdienen und für 40 Stunden pro Woche angestellt sind, dann beträgt Ihr Brutto-Stundenlohn 17,32 Euro.

Der Rechnung liegt die Annahme zugrunde, dass ein Monat im Schnitt 4,33 Wochen hat. Der Stundenlohn wird dann wie folgt berechnet: 3.000 / (40 x 4,33) = 17,32 Euro.

Haben Sie in einem Monat zehn Überstunden gemacht, bekommen Sie also 173,20 Euro zusätzlich ausbezahlt.

Gut zu wissen: Angestellte in Teilzeit erhalten ebenfalls den normalen Stundenlohn, wenn sie Mehrarbeit leisten. Übersteigt die Arbeitsdauer allerdings die eines Vollzeitbeschäftigten, haben Teilzeitkräfte sogar Anspruch auf Überstundenzuschläge.

Wie werden Überstunden versteuert?

Überstunden gehören zum Arbeitslohn und werden deshalb genauso versteuert wie der Rest des Gehalts auch (mehr dazu hier). Je nachdem, wie viel Sie verdienen, sollten Sie aufpassen, dass Sie mit der Auszahlung der Überstunden nicht plötzlich mehr Steuern zahlen und letztendlich weniger Geld ausbezahlt bekommen.

Dieses Phänomen nennt sich kalte Progression. Sie tritt auf, wenn ein Arbeitnehmer brutto etwas mehr verdient und dadurch einen höheren Steuersatz bezahlen muss. Im schlimmsten Fall kommt dann unterm Strich weniger Nettogehalt heraus als vorher.

In einem solchen Fall wäre es sinnvoller, wenn Sie sich für einen Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden entscheiden. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Unter Freizeitausgleich versteht man, dass Sie die zusätzlich gearbeitete Anzahl an Stunden an einem anderen Tag nutzen können, um zum Beispiel früher Feierabend zu machen, später mit der Arbeit zu beginnen oder komplett zu Hause zu bleiben.

Gut zu wissen: Sollten Sie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtdienst erhalten, gilt eine Ausnahme. Denn diese sind teilweise steuerfrei (mehr dazu hier).

Muss ich Überstunden machen?

Nein. Arbeitgeber können nicht einfach darauf bestehen, dass ein Arbeitnehmer unbegrenzt Überstunden macht und plötzlich 45 Stunden statt 40 Stunden die Woche arbeitet.

Anders sieht es aus, wenn Sie im Arbeits- oder Tarifvertrag explizit zugestimmt haben, Überstunden zu machen, wenn es erforderlich ist, oder es eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht indes pro Woche eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden vor. Mehr als acht Überstunden pro Woche wären in einem Vollzeitjob also nicht erlaubt. Lesen Sie hier auch, was Überstunden von Mehrarbeit unterscheidet.

Es gilt unabhängig vom Arbeitsvertrag folgende Ausnahme: eine Notsituation, einen Stromausfall oder etwa eine Naturkatastrophe. In einem solchen Fall können Arbeitnehmer nicht einfach auf ihre üblichen Arbeitszeiten bestehen – auch dann nicht, wenn Überstunden sonst unüblich sind.

Wie kann ich Überstunden nachweisen?

Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, seine geleisteten Überstunden nachzuweisen. Das heißt, er muss für jeden Tag genau darlegen können, zu welchen Zeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Dass ein Unternehmen eine Arbeitszeiterfassung anbietet, reicht als Nachweis nicht aus.

Arbeitnehmer müssen außerdem angeben, welchen Tätigkeiten sie während der Überstunden nachgegangen sind und dass der Arbeitgeber das entweder angeordnet hat oder zumindest davon Kenntnis hatte und geduldet hat.

Am besten lassen sich Arbeitnehmer ihre angeordneten Überstunden schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen. Hat der Chef diese nur geduldet, sollten Sie ihn regelmäßig schriftlich darauf hinweisen, dass Sie länger als vereinbart gearbeitet haben.

Muss ein Arbeitgeber nach einer Kündigung Überstunden auszahlen?

Auch wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wurde, müssen Arbeitgeber die angefallenen Überstunden bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wer gekündigt hat und ob es sich um eine fristlose oder ordentliche Kündigung handelt.

Falls der Arbeitsvertrag einen Freizeitausgleich vorsieht, können Sie diesen auch nach der Kündigung nehmen – natürlich nur, wenn die verbleibende Zeit ausreicht, um die Überstunden abzubauen. Falls nicht könnten Sie versuchen, die Überstunden bezahlt zu bekommen. Ob der Arbeitgeber darauf eingeht, ist eine andere Frage.

Wann verfallen Überstunden?

Normalerweise verfallen Überstunden nach drei Jahren, es können aber auch vertraglich andere Regelungen getroffen werden. Diesen Ausschlussfristen sind aber Grenzen gesetzt.

Laut Arbeitsrecht bestehen Überstunden mindestens drei Monate – und so haben Sie auch mindestens drei Monate Anspruch darauf, sich die Überstunden vergüten zu lassen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesfinanzministerium
  • arbeitsrechte.de
  • arag.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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