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Kinderwunsch: Embryonenspende verspricht neue Perspektiven


Kinderwunsch
Embryonenspende verspricht neue Perspektiven

t-online, Maria M. Held

Aktualisiert am 10.01.2014Lesedauer: 5 Min.
Embryonenspende könnte für Kinderwunsch-Paare eine neue Hoffnung sein.Vergrößern des Bildes
Embryonenspende könnte für Kinderwunsch-Paare eine neue Hoffnung sein. (Quelle: Jochen Tack/imago)
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Der Kinderwunsch ist groß, aber Deutschlands Gesetze streng: Viele Paare können dies nicht nachvollziehen und suchen Hilfe im Ausland. Jetzt verspricht eine Organisation Hilfe in Deutschland auf legale Art. Das Zauberwort heißt Embryonenspende.

Stellen Sie sich vor, Sie begegnen einem fremden Menschen, dessen Aussehen Ihnen aber völlig vertraut ist. Seine Gesichtszüge ähneln Ihrem eigenen Kind, als wären es Geschwister. Falls Sie eine Frau sind, überlegen Sie vielleicht kurz, ob die Person das Produkt eines Seitensprungs Ihres Mannes ist, verwerfen den Gedanken jedoch wieder, denn Sie erkennen auch Ähnlichkeiten mit sich selbst.

Dieses Szenario ist fiktiv, es ist kein Klon und auch kein irrer Zufall. Es könnte das Ergebnis einer Embryonenspende sein.

Embryonenspende hilft, wo Reproduktionsmedizin versagt

Embryonenspende steht immer im Zusammenhang mit Kinderwunschbehandlungen. Fälschlicherweise wird sie gelegentlich auch Embryo-Adoption genannt. Sie bezeichnet folgendes Vorgehen: Eine imprägnierte Eizelle oder ein Embryo, entstanden im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung, ist eingefroren und reserviert für einen späteren Kinderwunschzyklus des Paares, um der Frau nach entsprechender Vorbereitung eingepflanzt zu werden, damit die Schwangerschaft beginnt. Hat das Paar jedoch die Familienplanung abgeschlossen - aus welchen Gründen auch immer, vielleicht weil schon ein einziges Kind ihre Familie komplett macht oder eine weitere Schwangerschaft zu sehr belasten würde, beispielsweise weil sich die Mutter zu alt fühlt, ist diese Eizelle überzählig.

Woher kommen die imprägnierten Eizellen?

Diese Eizellen sind mit dem Samen des Mannes "imprägniert", sie sind also weder "befruchtet" noch "unbefruchtet", da sie vor der Kernverschmelzung im Zwei-Zell-Stadium eingefroren wurden. Aber sie tragen die Erbinformation des Spenderpaares bereits irreversibel in sich.

Das Problem ist, in Deutschland dürften laut Gesetz gar keine überzähligen befruchteten Eizellen "produziert" und konserviert werden. Man bewahrt die überzähligen aus Kinderwunschbehandlungen jedoch per Kryokonservierung auf, um dem Paar die Chance auf weitere Babys zu geben.

Überzählige Eizelle: verwerfen oder spenden?

Nun steht das Paar vor der Entscheidung, die imprägnierte Eizelle aufzutauen und zu verwerfen. Für manchen ein moralisches Dilemma, denn für viele Menschen stellt schon die befruchtete Eizelle Leben dar. Sie können aber auch die befruchtete Eizelle freigeben und einem anderen Paar mit Kinderwunsch spenden.

Diese Option fördert in Deutschland das "Netzwerk Embryonenspende". Es ist kein großer Markt wie beispielsweise in Spanien, aber es hilft gezielt Paaren, denen selbst die inzwischen weit fortgeschrittene Reproduktionsmedizin nicht helfen kann, sogenannten austherapierten Paaren.

Eizelle oder Embryo - das wird gespendet

Auch die Spende einer bereits befruchteten Eizelle im 2-Vorkernstadium oder 2-Pronuclei-Stadium (2-PN-Stadium) ist erlaubt. Das Auftauen einer 2-PN-Zelle ist kein "Befruchten" im Rechtssinne, darauf weist das Netzwerk hin, sondern eine Embryonenspende, weil auch eine bereits befruchtete Eizelle im 2-PN-Stadium zunächst außerhalb des Körpers in das Embryostadium weiterkultiviert werden muss, um dann als Embryo gespendet zu werden.

"Option, wenn gar nichts anderes mehr geht"

Bis jetzt gab es in Deutschland noch keinen Transfer, aber im Jahr 2014 werden wohl einige bisher hoffnungslose Kinderwunsch-Paare ein Baby erwarten dürfen.

"Es sollte eine Option sein, wenn gar nichts anderes mehr geht", betont Hans-Peter Eiden, Sprecher des Netzwerks und räumt gleichzeitig ein: "Es gibt weit mehr Wunsch-Eltern als Spender." Deshalb rekrutiert der Verein momentan verstärkt Spender-Eltern und weist in den Kinderwunschzentren und Kryobanken auf die Option der Embryonenspende hin. Entschließt sich ein Paar zur Spende, schließt es mit dem Zentrum, das es behandelt hat, einen Freigabevertrag.

"Das will gut überlegt sein", gibt Eiden zu bedenken. Seine Organisation empfiehlt den Spendern vor der endgültigen Entscheidung eine intensive externe psychosoziale Beratung, um die Folgen abzuwägen.

Weitreichende Folgen sind zu bedenken

Denn auch die Spendereltern sind noch in der Pflicht. Ein weiterer HIV-Test wird nötig und schließlich bleibt der Anspruch eines jeden Kindes - wie auch bei der Samenspende - seine genetische Abstammung zu erfahren, auch wenn die Spende selbst völlig anonym erfolgt und sich Spenderpaar und Empfängerpaar nicht kennen.

Das bedeutet, die Spendereltern müssen darauf gefasst sein, dass eines Tages nach etwa 18 Jahren die Anfrage kommt, ob sie bereit sind, ihr biologisches Kind kennenzulernen, einem fremden Menschen gegenüberzustehen, der ihnen womöglich sehr ähnlich sieht.

Die entsprechenden Daten und Unterlagen des Spenderpaares werden bei einem Notar hinterlegt, ebenso eine Geburtsurkunde mit dem Namen des genetischen Vaters.

So läuft der Embryo-Transfer

Ein möglicher Transfer würde in einem Kinderwunschzentrum stattfinden. Ein sogenanntes Matching klärt ab, ob Embryo und Eltern annähernd ähnlich aussehen könnten, also ob Haut- und Haartyp zusammenpassen. Damit will man, so Eiden, "eine frühe Etikettierung des Kindes vermeiden, denn sonst würden die Kinder sehr früh mit dem Thema konfrontiert".

Ein Transfer bedeutet, dass der Kinderwunsch-Patientin nach entsprechender hormoneller Vorbereitung des Körpers der Embryo eingepflanzt wird. Es folgt eine normale Schwangerschaft und die Geburt des eigenen Kindes.

Es gibt nur eine Mutter

Zuvor würde medizinisch abgeklärt, ob der Embryo übertragbar ist. Es findet keine Embryo-Selektion statt, kein PID, die Empfänger-Eltern gehen also das Risiko ein, auch ein behindertes Kind auszutragen.

Rechtlich gesehen ist immer die Frau, die das Baby zur Welt bringt, die biologische Mutter. Ein Vertrag regelt außerdem die Vaterschaft. Ein Mann, der sich mit seiner Partnerin auf eine Kinderwunschbehandlung einlässt, hat kein Recht, die Vaterschaft anzufechten. Das hat auch Auswirkungen auf die Erbfolge. Das Kind gilt als leibliches Kind und wird damit zum vollkommen gleichberechtigten Erben.

Embryonenspende in Zahlen und Fakten

Zwischen 3000 und 5000 überzählige imprägnierte Eizellen fallen in Deutschland jährlich an, schätzt Eiden aufgrund der Daten der Kinderwunschzentren. "Wenn es im kommenden Jahr zu 100 Transfers kommt, ist das viel, aber wenn es sich erst herumspricht, wird die Zahl steigen." Die Interessenten sind gut organisiert und vernetzt, der Austausch erfolgt über entsprechende Foren im Internet.

Das sind die Voraussetzungen für Spender und Empfänger

Diese Voraussetzungen müssen die Kinderwunsch-Paare für eine Embryonenspende erfüllen:

  • Das Empfänger-Paar muss verheiratet sein.
  • Spender-Paare müssen schon ein Kind aus einer künstlichen Befruchtung geboren haben.
  • Die Altersgrenze für die Empfänger liegt bei 45 Jahren für die Frau und 55 Jahren beim Mann.
  • Das Paar muss austherapiert sein, das bedeutet Kinderwunschzentren können ihm nach dem aktuellen Stand der Reproduktionsmedizin eine Schwangerschaft mit eigenen Eizellen und Samenzellen medizinisch und biologisch nicht ermöglichen.
  • Die Spende erfolgt für beide Seiten anonym.

Altersgrenze muss sein

"Das Alter ist etwas willkürlich festgelegt, aber es muss eine Grenze geben, denn Eltern sollten ihre Kinder heranwachsen sehen", erklärt der Sprecher die Altersgrenze: Die Zusage in das Matching einbezogen zu werden, gilt für ein Jahr. Wenn allerdings, so Eiden, eine 46-jährige Frau nach elf erfolglosen ICSI-Behandlungen (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) kommt und verzweifelt weint, dann kann es auch eine Ausnahme geben.

"An das Thema sind starke Emotionen gebunden", betont Eiden. "Jemand, der selbst auf natürlichem Weg Kinder bekommen hat, kann das nicht nachvollziehen, wie diese Kinderwunschpaare leiden. Dabei könnte man mit Embryonenspenden noch mehr Paaren helfen."

Was in Deutschland erlaubt ist

Die Embryonenspende ist kein Handel, denn der Handel mit Gewebe und Organen ist in Deutschland verboten. "Netzwerk Embryonenspende" ist eine Non-Profit-Organisation, die lediglich den tatsächlichen Aufwand, maximal jedoch 200 Euro in Rechnung stellt. Anders ist dies beispielsweise in Spanien, dort werden kommerziell Eizellenspenderinnen rekrutiert, deren Eizelle mit dem Sperma des eigenen Partners befruchtet werden kann, eine Option, die in Deutschland nicht erlaubt ist.

Nicht verboten ist hingegen eine nicht-kommerzielle Vermittlung von imprägnierten Eizellen oder Embryonen, die während einer Kinderwunschbehandlung legal entstanden sind und die der Kinderwunschpatientin anschließend nicht eingesetzt werden konnten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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