Eltern verklagen Arzt Gynäkologe zahlt Schadenersatz für ungewollte Zwillinge
Ein Frauenarzt zahlt einer Patientin 90.000 Euro Schadenersatz, weil sie ungewollt mit Zwillingen schwanger wurde. Streitpunkt war, dass ein implantiertes Hormonstäbchen zur Verhütung nicht gewirkt hatte. Daraufhin verklagten die Eltern den Arzt.
Über den Fall, der vor dem Landgericht München I verhandelt wurde, berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (SZ). Demnach hatte der Gynäkologe 2011 der damals 32-Jährigen zur Verhütung ein Hormonstäbchen empfohlen. Die Frau und ihr Ehemann hatten bereits zwei Kinder im Kleinkindalter, beide waren Vollzeit berufstätig, die Familienplanung war abgeschlossen.
Ein Hormonstäbchen ist ein Langzeit-Verhütungsmittel, das per Injektion in den Oberarm eingebracht wird. Ein dünnes, elastisches Stäbchen unter der Haut setzt gleichmäßig das Hormon Etonogestrel frei, das den Eisprung verhindert. Der Vorteil ist, dass die Frau nicht täglich an die Einnahme der Pille denken muss, denn die verhütende Wirkung des Implantats soll bis zu drei Jahre anhalten.
Wohin verschwand das Hormonstäbchen?
Laut Zeitungsbericht wurde die Frau trotzdem schwanger – mit Zwillingen, die 2012 zur Welt kamen. Das Verhütungsmittel hatte versagt. Der Grund ließ sich jedoch in dem Prozess nicht eindeutig feststellen. Die Eltern unterstellten dem Gynäkologen, das Hormonstäbchen nicht korrekt eingesetzt zu haben. Das Implantat sei im Arm der Frau nicht auffindbar und der Wirkstoff in ihrem Blut nicht nachweisbar gewesen, hieß es.
Ein Sachverständiger habe einen Produktfehler ausgeschlossen und die Meinung vertreten, dass das Stäbchen bei der Injektion gar nicht im Arm der Frau gelandet sei. Demnach läge der Fehler beim Arzt.
Frauenarzt in Beweisnot
Das Gericht hielt dies ebenfalls für wahrscheinlich, wie die "Süddeutsche Zeitung" schrieb. Daraufhin fiel die Beweispflicht dem Frauenarzt zu. Er hätte beweisen müssen, das Hormonstäbchen korrekt platziert zu haben. Da dies so gut wie unmöglich war, schlug das Gericht einen Kompromiss vor: Der Gynäkologe sollte für die finanzielle Mehrbelastung 60.000 Euro Schadenersatz an die Familie zahlen.
Doch diese Summe schmetterte die Anwältin der Familie als zu niedrig ab. Die Eltern seien zwar glücklich mit ihren ungeplanten Zwillingen – aber der "Schaden" bestehe in der Änderung der Lebensplanung und den erheblichen Kosten für eine sechsköpfige Familie: größere Wohnung, Verdienstausfall der Frau und Anschaffung eines familientauglichen Autos.
Der Frauenarzt habe schließlich eingewilligt, 90.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.