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Urteil: Muslimische Mädchen müssen zum Schwimmunterricht


Gericht entscheidet
Muslimische Mädchen müssen zum Schwimmunterricht

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 10.01.2017Lesedauer: 2 Min.
Eine muslimische Schülerin in einem Ganzkörper-Badeanzug (Burkini) am Rande eines Schwimmbeckens.Vergrößern des Bildes
Eine muslimische Schülerin in einem Ganzkörper-Badeanzug (Burkini) am Rande eines Schwimmbeckens. (Quelle: Symbolfoto/dpa-bilder)

Vor dem Menschenrechtsgerichtshof sind zwei muslimische Eltern aus Basel mit Klagen gegen die Pflicht zur Teilnahme ihrer Töchter am gemischten Schwimmunterricht gescheitert.

Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschieden die Straßburger Richter (Beschwerde-Nr. 29086/12).

Geklagt hatten ein Vater und eine Mutter aus Basel. Ihnen waren Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zu schicken.

Die Straßburger Richter sahen in dem Bußgeldbescheid keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Sie argumentierten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der sozialen Integration, insbesondere von Kindern ausländischer Herkunft. Die Kläger kommen ursprünglich aus der Türkei, sie haben mittlerweile aber auch die Schweizer Staatsbürgerschaft.

Deutsche Urteile zu Schwimmunterricht

Auch in Deutschland ziehen immer wieder Eltern vor Gericht, die ihre Töchter und Söhne von den Stunden im Hallenbad befreien lassen möchten.

2013 lehnt das Bundesverwaltungsgericht die Klage einer Frankfurter Schülerin ab. Leicht bekleidete junge Männer seien in Deutschland im Sommer überall zu sehen. Der Anblick leicht bekleideter männlicher Schüler im Schwimmbad beinträchtige die 13-Jährige somit nur "geringfügig" in ihrer Glaubensfreiheit. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag überwiege. Im Übrigen sei ein Ganzkörperbadeanzug ("Burkini") ein akzeptabler Kompromiss.

Eine Verfassungsbeschwerde der Frankfurter Schülerin gegen das Urteil wurde 2016 nicht zur Entscheidung angenommen, so dass eine Einschätzung der Karlsruher Richter bislang aussteht.

2012 hielt das Oberverwaltungsgericht Bremen für einen Anspruch auf Befreiung vom Schwimmunterricht das Einsetzen der Pubertät für ausschlaggebend - auf jeden Fall aber die Vollendung des zwölften Lebensjahrs. Die Klage einer muslimischen Drittklässlerin lehnte es damit allerdings ab.

2009 gab das Oberverwaltungsgericht Münster einer Schulleiterin Recht, die einen Befreiungsantrag für eine elfjährige Muslimin abgelehnt hatte. Die Mutter hatte bei den Aufnahmegesprächen für das Düsseldorfer Gymnasium unterschrieben, dass sie mit der Teilnahme ihrer Tochter am Schwimmunterricht mit Jungen und auch an mehrtägigen Klassenfahrten einverstanden sei.

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