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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Jugendschutz Ab wann ist der erste Sex erlaubt?
Wenn die Tochter oder der Sohn den ersten Partner hat, sind die Eltern oft alarmiert. Ab wann dürfen Jugendliche rechtlich gesehen das erste Mal Sex haben?
Wann ist der erste Sex erlaubt? Gerade wenn ein Altersunterschied zwischen den Liebespartnern besteht, ist es wichtig, die gesetzliche Lage zu kennen.
Gesetz definiert "Schutzaltersgrenze" bei 14 Jahren
Die Vorschriften zum Thema Jugendschutz und Sex sind nicht im Jugendschutzgesetz geregelt, sondern im Sexualstrafrecht. Grundsätzlich liegt die gesetzliche sexuelle "Schutzaltersgrenze" für Mädchen und Jungen beim 14. Lebensjahr. In Deutschland dürfen also Jugendliche ab 14 Jahren Sex mit jemand anderem haben – immer vorausgesetzt, dass der Sex einvernehmlich geschieht, also niemand dazu gezwungen wird.
Das bedeutet, wenn einer der Partner unter 14 und der oder die andere mindestens 14 Jahre alt ist, ist Sex verboten. Wenn also zum Beispiel der Junge 14 und das Mädchen 13 ist, dürfen sie eigentlich nicht miteinander schlafen. Dann könnten die Eltern des unter 14-jährigen Partners Strafanzeige erstatten. Hier gilt aber – vorausgesetzt die Beziehung verläuft von beiden Seiten auf freiwilliger Basis: wo kein Kläger, da kein Richter.
Anders sieht es aus, wenn der Altersunterschied deutlich größer ist: Sexuelle Handlungen Volljähriger an Kindern unter 14 gelten als Missbrauch.
Sex minderjähriger Gleichaltriger ist in Ordnung
Wenn es sich um eine Liebesbeziehung zwischen etwa Gleichaltrigen handelt – wenn zum Beispiel beide 14 Jahre alt sind oder wenn beide zwischen 16 und 18 sind – und beide den sexuellen Kontakt wirklich wollen, ist das rechtlich in Ordnung. Grundsätzlich ist einvernehmlicher Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei.
- gesetze-im-internet.de: "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung"