Wichtige Änderung Ab 2016 ist für das Kindergeld die Steuernummer nötig
Ab 2016 gilt eine neue Voraussetzung für das Kindergeld: Eltern müssen bei der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer für sich und die Kinder angeben. Doch Vorsicht:
Hintergrund der Änderung ist: Doppelte Auszahlungen sollen verhindert werden. Deshalb müssen Eltern ab 1. Januar 2016 ihre eigene "Steuer-ID sowie die ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden. Das gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Am besten zeitnah, doch im Laufe des Jahres reicht auch
Es geht darum, dass Kindergeldberechtigte eindeutig identifizierbar sein müssen. Auf Neuanträgen gibt es daher jetzt ein spezielles Feld für die Steuer-IdNr.
Familien, die bereits Kindergeld erhalten, müssen daran denken, die Information nachzureichen. Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich zwar, das Ganze zeitnah zu erledigen. Aber: Eltern können diese Nummer im Laufe des Jahres 2016 nachreichen.
Wo findet man seine Steuer-ID?
Seit 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern jenen Personen die Steuer-ID mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst sind. Die Nummer gilt auch nach einem Umzug, einer Heirat und sogar über den Tod hinaus. "In der Regel finden Steuerpflichtige die Nummer auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder in ihrem Einkommensteuerbescheid", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer. Wer sie vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann die Steuer-IdNr beim Bundeszentralamt für Steuern unter diesem Link erneut schriftlich anfordern. Die Anforderung kann auch per Post oder Mail gestellt werden. Für die Antwort müssen sich Eltern aber unter Umständen einige Wochen gedulden.