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Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld: Aus in Karlsruhe


Aus für die "Herdprämie"
Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Von reuters, dpa, afp
Aktualisiert am 21.07.2015Lesedauer: 3 Min.
Aus für die "Herdprämie". Das Verfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt.Vergrößern des Bildes
Aus für die "Herdprämie". Das Verfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt. (Quelle: dpa)

Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen, urteilten die Richter einstimmig (Aktenzeichen 1 BvF 2/13).

Das Betreuungsgeld war am 1. August 2013 auf Druck der CSU eingeführt worden. Es belohnt Eltern, die ein Kind unter drei Jahren zu Hause behalten, statt es in einer öffentlich geförderten Kita betreuen zu lassen. Die Prämie von 150 Euro pro Monat wird maximal 22 Monate lang für jedes Kind gezahlt. Es gilt für Kinder zwischen dem 15. Lebensmonat und dem dritten Geburtstag. Die Prämie wird unabhängig davon gezahlt, ob die Eltern erwerbstätig sind.

Deshalb verstößt das Betreuungsgeld gegen die Verfassung

Die SPD-geführte Landesregierung von Hamburg hatte aus formalen Gründen gegen das Betreuungsgeld geklagt. Dem Grundgesetz zufolge ist nicht der Bund für solche Gesetze zuständig, sondern die Länder.

Laut dem Karlsruher Urteil hat der Bund im Bereich der "öffentlichen Fürsorge" gegenüber den Ländern zwar eine konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Er darf daher Regelungen für Hilfen in individuellen oder existenziellen Notlagen erlassen. Doch dies gilt nur, wenn damit bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden.

Das Betreuungsgeld gleicht laut dem Urteil aber keine Missstände bei Kita-Angeboten aus. Die Begründung: Die Zahlung von Betreuungsgeld hängt nicht davon ab, ob ein Kita-Platz vorhanden ist, sondern nur davon, ob Eltern ihn in Anspruch nehmen oder nicht.

Auch aus dem vom Grundgesetz geschützten Elternrecht lässt sich den Richtern zufolge kein Anspruch auf Betreuungsgeld ableiten: "Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig." Es gebe dann auch keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen.

Das bedeutet das Urteil für Familien mit Betreuungsgeld

Betroffene Familien müssen nicht befürchten, dass der Geldhahn mit einem Schlag zugedreht wird. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) versprach, "nach einer Lösung zu suchen, damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen." Details will sie am 13. August mit den Regierungsfraktionen beraten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte keine Übergangsfrist festgesetzt. Das sei nicht notwendig, erklärten die Karlsruher Richter. Sie überließen es dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.

Parteien streiten über Folgen des Urteils

Nach dem Urteil will die SPD die Familienleistung komplett abschaffen. "Das Betreuungsgeld ist Vergangenheit – nun muss in die Zukunft investiert werden", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Carola Reimann. Kitas müssten weiter ausgebaut und die Öffnungszeiten flexibler werden. Ähnlich äußerte sich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Betreuungsgeld habe gerade Frauen mit kleinen Kindern vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, sagte die SPD-Politikern der "Bild".

Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, will dagegen am Betreuungsgeld festhalten. "Um Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, sollten wir gemeinsam in der Koalition nach Lösungen suchen, wie das Betreuungsgeld weiterhin gezahlt werden kann", erklärte sie. "Ich bin dafür, dass der Bund den Ländern dafür das Geld zur Verfügung stellt", sagte die CSU-Politikerin. "Schließlich hat der Bund auch den Bau und den Betrieb von Kindertagesstätten mit bisher mehr als sechs Milliarden Euro gefördert, obwohl er originär auch dafür nicht zuständig ist."

Seehofer nennt Betreuungsgeld "Markenkern bayerischer Familienpolitik"

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatte schon vor dem Urteil verkündet, dass der Freistaat weiterhin Betreuungsgeld zahlen werde. "Es wäre ein großer Schaden, wenn wir diesen Markenkern bayerischer Familienpolitik aufgeben und das Betreuungsgeld nicht weiterzahlen würden", sagte er nach einer Klausur des bayerischen Kabinetts am Tegernsee. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte berichtet, dass dafür bereits rund 100 Millionen Euro eingeplant seien, um das Betreuungsgeld notfalls nahtlos fortführen zu können. Derzeit zahlt Bayern die Prämie für 100.000 Kinder.

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