Streaming, Facebook, Online-Banking Für Verbraucher wird 2018 ein gutes Digital-Jahr
Das Jahr 2018 bringt für Verbraucher und Internetnutzer einige Änderungen. Der Digitalverband "Bitkom" hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Dieser Artikel ist Teil unseres Jahresrückblicks. Hier finden Sie alle unsere Jahresrückblicke und Ausblicke auf 2018.
1. Streamingdienste können Abos auch im EU-Ausland nutzen
Es klingt banal, ist es aber nicht. Wer in Deutschland einen kostenpflichtigen Streamingdienst für Musik, Videos oder TV-Angebote abonniert hat, konnte diese bisher nur in Deutschland abrufen. Das soll sich ab April 2018 ändern. Ab dann kann jeder Nutzer seinen Streaming-Dienst auch im Ausland nutzen. Aber nur für einen beschränkten Zeitraum – zum Beispiel im Urlaub oder während eines Auslandssemesters. Bezahldienste sind verpflichtet, dies möglich zu machen, so die Bitkom. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu allerdings keine Pflicht.
2. Instant Payment: Überweisungen in Echtzeit
Tagelang auf seine Überweisung warten? Das soll bald Vergangenheit sein. Mit der Einführung von SEPA-Instant Payments können Kontoüberweisungen in Echtzeit abgewickelt werden. Zahlungsempfänger in der gesamten Euro-Zone bekommen Geld innerhalb von zehn Sekunden gutgeschrieben – sieben Tage die Woche, rund um die Uhr. Erste Banken bieten diesen Service bereits seit Ende November an. "Echtzeitzahlungen" sollen auch in Online-Shops möglich sein. Auch möglich: Schnelle Bezahlung an der Ladenkasse per App - zum Beispiel im Supermarkt.
3. Kreditkartengebühren beim Bezahlen fallen weg
Ab 2018 entfallen europaweit die Gebühren beim Bezahlen mit der Kreditkarte. Online und Offline. Händler dürfen dann in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen. Achtung: Für Bargeldabhebungen im Ausland können Banken weiterhin Entgelte verlangen.
4. Neue Beschwerdemöglichkeiten in sozialen Netzen
Ab dem 1. Januar 2018 gelten alle Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Damit sollen rechtswidrige Inhalte auf sozialen Netzwerken bekämpft werden. Facebook, Twitter oder YouTube müssen es ihren Nutzern ermöglichen, sich über verbotene Inhalte zu beschweren. Diese Inhalte werden dann vom Netzwerk überprüft und gelöscht, wenn ein Verstoß gegen Gesetze tatsächlich vorliegt. Das Verfahren ist jedoch kompliziert und erfordert juristisches Fachwissen, kritisiert "Zeit Online". Strafbar sind nach dem "NetzDG" zum Beispiel Beleidigungen, das Verwenden verbotener Symbole oder den Holocaust zu leugnen.
5. Datenschutzgrundverordnung tritt in Kraft
Ab 25. Mai 2018 gilt für Firmen die neue Datenschutzgrundverordnung. Diese regelt EU-weit die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Sie stärkt unter anderem die Verbraucherrechte. Nutzer können von Unternehmen dann verlangen, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, diese zu berichtigen und zu löschen, erklärt die Bitkom. Neu ist auch, dass Verbraucher erweiterte Informations-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte haben, wenn Anbieter Nutzerprofile erstellen oder automatisierte Entscheidungen über ihren Daten treffen.
6. Digitales Antennenfernsehen DVB-T2 startet in weiteren Regionen
Seit 2017 empfangen viele Nutzer in großen Städten und Ballungsgebieten digitales Antennenfernsehen im neuen Standard DVB-T2. Dieser kann auch Bilder in HD per Funksignal und Antenne übertragen. Im kommenden Jahr wird der Empfang schrittweise in zusätzlichen Regionen erweitert. Ab Frühjahr 2018 in den Regionen um Erfurt, Osnabrück, Kaiserslautern und im mittleren Hessen. Ab Herbst 2018 um Chemnitz, Gera, Trier und Ulm. Wer auch nach der Umstellung das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das DVB-T2 unterstützt. Achtung: Viele Fernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht verarbeiten. Dazu braucht es einen zusätzlichen DVB-T2-Receiver, der ab ca. 30 Euro im Fachhandel zu haben ist.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Pressemitteilung der BITKOM per Mail.