Pflicht ab 1. Oktober Heilloses Durcheinander beim Drohnen-Führerschein
Wer eine über zwei Kilogramm schwere Drohne starten lassen möchte, braucht ab dem 1. Oktober einen speziellen Führerschein. Den zu bekommen, ist gar nicht so einfach – besonders in Thüringen.
Thüringer mit Interesse an einer entsprechenden Prüfung schauen derzeit noch in die Röhre. Noch gibt es im Freistaat keine anerkannte Stelle, die die Prüfung abnehmen darf, wie eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes in Weimar sagte. Derzeit liegen beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zwei Anträge von Interessenten aus Thüringen vor. Das Amt ist für die Zulassung der Prüfstellen zuständig.
Ausweichen können Führerscheinbewerber-Interessenten höchstens in benachbarte Bundesländer: So gibt es in Sachsen, in Bayern und Hessen entsprechende Angebote, bundesweit sind es aktuell etwa 30 Prüfstellen. Den Kenntnisnachweis muss nach Behördenangaben jeder Pilot erbringen, der eine Drohne – auch Multikopter genannt – mit einer Startgewicht von mehr als zwei Kilogramm steuern möchte. Der Bewerber für den Drohnen-Führerschein muss mindestens 16 Jahre alt sein, der Nachweis gilt für fünf Jahre.
Prüfungen können unterschiedlich schwer ausfallen
Experten kritisieren, dass es keinen einheitlichen Fragenkatalog für den Drohnen-Führerschein gibt. Jede Prüfstelle kann nämlich ihre eigenen Fragen mit dem Luftfahrtbundesamt abstimmen, wie das LBA in seinem Informationsblatt für interessierte Ausbilder schreibt. "Die anerkannte Stelle arbeitet die Prüfungsfragen in eigener Verantwortung aus", heißt es dort. Allerdings wird ein Katalog von Fragen beschrieben, aus dem die Ausbildungsstellen aussuchen können.
Bisweilen gibt es noch weitere Verwirrung um den Drohnen-Führerschein. In YouTube-Videos wird immer wieder auf den Kenntnisnachweis aufmerksam gemacht, der beim Deutschen Modellflieger Verband angeboten wird. Dort könne der Nachweis ganz einfach in einem Online-Verfahren gemacht werden.
Vielfach fehlt aber ein entscheidender Hinweis: Der so erworbene Kenntnisnachweis gilt nur für Drohnen, die ausschließlich für Sport- oder Freizeitzwecke betrieben werden – eben für Flugmodelle. Die Bescheinigung dafür können Jugendliche bereits ab 14 Jahren bekommen.
Drohnen-Registrierung bald überall in der EU Pflicht
Für Drohnen und deren Piloten soll künftig in allen EU-Ländern eine Pflicht zur Registrierung gelten. Das ist Teil neuer Sicherheitsauflagen für die unbemannten Fluggeräte, auf die sich die EU-Staaten und das Europaparlament am Donnerstag einigten. Damit sollen erstmals einheitliche Regeln für die gesamte Europäische Union eingeführt werden. Bisher sind die EU-Staaten alleine für Drohnen mit weniger als 150 Kilogramm Gewicht zuständig.
Die Registrierungspflicht gilt nach Angaben des EU-Parlaments künftig nicht nur für Piloten, sondern auch für die Fluggeräte selbst, auch weil sie beim Absturz Menschen verletzen können. Die EU-Kommission wird beauftragt, technische Vorgaben auszuarbeiten. Dabei geht es den Angaben zufolge zum Beispiel darum, für welche Drohnen Höhenbegrenzer, Abstandssensoren oder automatische Landefunktionen vorgeschrieben werden sollen.
Die Regeln für die immer weiter verbreiteten Drohnen sollen die Vorgaben in Europa vereinheitlichen und so auch Klarheit für die Hersteller schaffen, wie es weiter hieß. In den nächsten zehn Jahren könnte der Markt für nichtmilitärische Drohnen nach EU-Schätzungen auf etwa 15 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen