Anruf beim Kundendienst EuGH stoppt Abzocke mit 0180er-Rufnummern

Der Anruf bei einer Kundendiensttelefonnummer darf nicht mehr kosten als ein gewöhnlicher Anruf. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. (Az: C-568/15)
Der Gerichtshof gab damit der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Streit mit einem Elektronikhändler in Baden-Württemberg recht. Das EU-Recht sei entsprechend verbraucherfreundlich auszulegen, betonten die Luxemburger Richter. Solange Unternehmen die Kostengrenze einhalten, ist es demnach allerdings unerheblich, ob sie mit der Service-Rufnummer Gewinne erzielt.
Kostenpflichtige Rufnummer 0180
Wer bei einer 0180er-Nummer anruft, rechnet meist schon damit, dass es teuer werden kann. Wie hoch das Entgelt sein darf, ist aber festgelegt. Verbraucher können das auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herausfinden. So darf ein Anruf zum Beispiel bei einer 0180-1er-Nummer höchstens mit 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz zu Buche schlagen.
Die Bundesnetzagentur weist außerdem darauf hin, dass Anbieter bei der Angabe einer 0180-er-Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz angeben müssen, sondern auch den Höchstpreis für Anrufe aus dem Mobilfunknetz. Verbraucher können Verstöße gegen diese Regelung bei der Bundesnetzagentur melden. Dafür bietet die Behörde extra ein Online-Formular an.
Abrechnung im 60-Sekunden-Takt
Das Telekommunikationsgesetz legt außerdem Preishöchstgrenzen für die Service-Dienste bei 0180er-Nummern fest. Aus dem Festnetz darf der Anruf demnach höchstens 0,14 Euro pro Minute oder 0,20 Euro pro Anruf und aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf betragen. Die Abrechnung dürfe höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.