Deutliche Mehrkosten Bundestag beschließt Digital-Stromzähler für Haushalte
Der Bundestag hat eine Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler beschlossen. Bis zu einer Grenze von 6000 Kilowattstunden Verbrauch sollen Netzbetreiber entscheiden, ob sie ihren Kunden neue Zähler mit Digitaltechnik aufdrücken – dabei ist der Einsatz der Smart Meter höchst umstritten.
Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die Smart Meter zur digitalen Stromverbrauchsmessung für Betriebe und Haushalte zur Pflicht wird. Grüne und Linken lehnten den Entwurf ab, begrüßten grundsätzlich aber die Initiative, "da Verbrauchswerte dadurch transparent und Anreize zum Energiesparen und zur Lastverschiebung gesetzt würden."
Laut Entwurf soll der flächendeckende Ausbau von intelligenten Zählern und Messsystemen bis 2035 in mehreren Stufen erfolgen. Ab dem kommenden Jahr machen gewerbliche Großkunden den Anfang, Privathaushalte sind ab 2020 an der Reihe.
Alle über 6000 Kilowattstunden zahlen
"Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen", heißt es weiter. Mieter können jedoch von ihrem Vermieter zum Einbau der neuen Technik verpflichtet werden.
Laut Angaben des Bundesamts für Statistik lag 2014 der Stromverbrauch eines 3-Personen-Haushalts bei 5283 Kilowattstunden (kWh). Die 6000-kWh-Grenze dürften demnach schon jetzt zahlreiche Haushalte überschreiten. Auf sie kämen laut Verbraucherzentrale Bundesverband jährliche Mehrkosten von 23 bis zu 100 Euro zu. Ob diese wieder durch die erhofften Stromeinsparungen reinkommen, bleibt offen.
Angst vor dem "gläsernen Strombürger"
Die digitalen Stromzähler sollen langfristig helfen, den Energieverbrauch genau abzubilden und sogar zu steuern – etwa indem die Waschmaschine nachts anläuft, wenn der Strom besonders günstig ist oder das Radio ausgeht, wenn sich niemand mehr im Raum befindet. Noch fehlt es allerdings an Elektrogeräten, die für den Einsatz im "intelligenten Energienetz" ausgelegt sind.
Zudem befürchten Kritiker, dass ein massenhaftes Sammeln von Verbrauchsdaten zum "gläsernen Strombürger" führt. Die technische Richtlinie für Smart-Meter-Netze des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert die Verbrauchsabfrage als Schwachstelle. Sie gilt es zu schützen, denn anhand des Stromverbrauchs lassen sich detaillierte Rückschlüsse auf das Verhalten ziehen. Aus Datenschutzgründen sei deshalb der Zugriff auf die im Stromzähler hinterlegten Messwerte einzuschränken. Die sogenannten Smart Meter Gateways erlauben dabei eine gleichzeitige Kommunikation zwischen Verbraucher, Erzeuger und Netzbetreiber.