Raketenwarnung auf Hawaii Experte: Fehlalarm auch in Deutschland möglich
Im Katastrophen- oder Kriegsfall warnen die deutschen Behörden auf allen Kanälen vor drohender Gefahr. Am Wochenende hatte ein falscher Raketenalarm auf Hawaii gezeigt, dass im Umgang mit einem solchen Warnsystem Vorsicht geboten ist.
Ein falscher Raketenalarm wie im US-Bundesstaat Hawaii ist aus Behördensicht auch in Deutschland theoretisch nicht vollkommen auszuschließen. "Es bleibt immer ein Restrisiko", sagte der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Christoph Unger, der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Bonn. "Ein Missbrauch, ein technisches oder menschliches Versagen lässt sich nicht vollständig ausschließen."
Das Bundesamt sei seit 60 Jahren auch dafür zuständig, die Zivilbevölkerung vor Luftkriegsgefahren zu warnen, erläuterte Unger. "In dieser Zeit hat es keinen solchen Fehler wie in Hawaii gegeben, und wir bemühen uns sehr, dass das so bleibt."
Mitarbeiter drückte den falschen Knopf und löste Panik aus
Für kurze Zeit galt am Samstag auf Hawaii Ausnahmezustand: Offenbar hatte ein Mitarbeiter der hawaiianischen Notfallbehörden aus Versehen das Raketen-Warnsystem ausgelöst und damit der Bevölkerung einen gehörigen Schrecken eingejagt. Alle Bewohner des US-Inselstaats erhielten eine SMS, in der ihnen mitgeteilt wurde, es drohe ein Raketenangriff und sie sollten Schutz suchen. "Dies ist keine Übung", hieß es weiter in der Mitteilung.
Autofahrer sprangen aus ihren Fahrzeugen und ließen sie auf der Straße stehen. Zehn Minuten später kam erst die Entwarnung: Es habe sich um einen Fehlalarm gehandelt.
Wie genau es zu dem Missverständnis kommen konnte, soll jetzt genauer untersucht werden. US-Präsident Donald Trump sieht die Verantwortung für den falschen Raketenalarm bei dem Inselstaat selbst. Die US-Regierung werde sich jedoch an Untersuchungen dazu beteiligen, sagte Trump am Sonntag (Ortszeit) in Florida. Er hoffe, dass so etwas kein zweites Mal passiere. Nähere Details zu der Untersuchung der Kongressbehörde für Kommunikation nannte er nicht.
Der Mitarbeiter hätte seinen Fehler korrigieren können - tat er aber nicht
Hawaiis Gouverneur David Ige hatte sich anschließend für das Vorgefallene entschuldigt. Auch der Chef der Katastrophenschutzbehörde EMA, Vern Miyagi, übernahm die Zuständigkeit für Schrecken und Durcheinander. "Wir haben einen Fehler gemacht", sagte er. Jemand habe einen falschen Knopf gedrückt.
Wie die Washington Post am Sonntag berichtete, könnte es sich um ein Missverständnis gehandelt haben. So gibt das Computerprogramm, über das der Alarm testweise oder tatsächlich ausgelöst werden kann, zwei Optionen vor. Diese tragen die nicht ganz eindeutigen Titel "Test-Raketen Alarm" und "Raketen Alarm".
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Der fragliche Mitarbeiter muss überzeugt gewesen sein, dass die zweite Option die richtige war. Denn um den Alarm auszulösen, muss der Befehl noch einmal bestätigt werden.
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So will der deutsche Katastrophenschutz Fehler vermeiden
Der BBK-Präsident betonte, auch in Deutschland trage letztlich eine Einzelperson eine sehr hohe Verantwortung im "eigentlich undenkbaren, aber theoretisch nicht ausgeschlossenen Fall einer plötzlichen Raketenbedrohung". Wenn ein BBK-Mitarbeiter in den Erfassungssystemen der Militärs eine Rakete auf Deutschland zusteuern sehe, müsse er sehr rasch entscheiden, ob er die Bevölkerung warne.
Es gelte ein "gewisses Vier-Augen-Prinzip" - möglichst solle eine Absprache mit dem Bundesinnenministerium erfolgen. "Es muss aber zum Schutz der Bevölkerung unbedingt schnell gehen - und jemand muss den Knopf drücken." Das BBK sehe nach dem Hawaii-Fall keine Notwendigkeit, für das deutsche Verfahren Änderungen anzustreben.
So funktioniert das deutsche Warnsystem
Über ein modernes System können nach offiziellen Angaben amtliche Warnmeldungen in Katastrophenfällen (beispielsweise Hochwasser, Unwetter, Sturmflut) oder bei Zivilschutzangelegenheiten (beispielsweise Luftkriegsgefahren, großräumige radiologische Gefahren) in Sekundenschnelle an verschiedenste Kanäle übertragen werden. Warnmeldungen werden nach BBK-Angaben durch den Bund oder die Innenministerien der Bundesländer verschickt, im Verteidigungsfall ist der Bund zuständig.
Die Warnungen gehen vor allem an Rundfunk- und Fernsehanstalten, Paging-Dienste, Rauchmelder mit Funkempfängern, Internetprovider, die Deutsche Bahn und die Warn-App des Bundes ("Nina"), die Smartphone-Nutzer über Push-Benachrichtigungen wecken kann.
Die Verantwortlichen von Bund und Ländern geben ihre Warndurchsagen über eine grafische Oberfläche im seit 2013 existenten Modularen Warnsystem (MoWaS) ein, diese werden dann per Satellit an einen zentralen Warnserver übertragen. Dadurch erreichen Warnungen gezielt die betroffene Region und den relevanten Empfängerkreis, wie das Bundesamt auf seiner Homepage schreibt.
Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- eigene Recherche