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Rundfunkgebühr: Schweizer stimmen für Haushaltsabgabe


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Rundfunkgebühren
Schweizer stimmen für Haushaltsabgabe nach deutschem Vorbild

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15.06.2015Lesedauer: 2 Min.
Fernsehen in der SchweizVergrößern des Bildes
Fernsehen ist in der Schweiz teurer als in Deutschland (Quelle: T-Online-bilder)

Das war knapp: In einer Volksabstimmung haben sich die Schweizer für einen haushaltsabhängigen Rundfunkbeitrag und damit gegen die bisherige, gerätebezogene Gebühr entschieden. Die Abstimmung fand am vergangenen Wochenende statt; für die neue Haushaltsabgabe votierten mit 50,08 Prozent nur 3700 Stimmberechtigte mehr als für die bisherige.

In der Schweiz wird die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender demnächst über die Haushalte bestimmt und nicht mehr über die Anzahl der Rundfunkempfänger. Damit folgen die Eidgenossen dem deutschen Vorbild. Hierzulande wird diese Regelung seit 2013 praktiziert.

Mit dem Volksentscheid vom Sonntag geht auch eine geringe Herabsetzung des Beitrags einher, doch die Schweizer bezahlen deutlich mehr als etwa die Haushalte in Deutschland. 400 Franken, also etwa 384 Euro kostet der Rundfunkempfang demnächst pro Jahr. Bislang sind es sogar 450 Franken (432 Euro), das sind monatlich 36 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland müssen die Haushalte pro Monat 17,50 Euro zahlen, also etwa die Hälfte.

Abgabemodell folgt Deutschland

Auch die Begründung für das neue Gebührenmodell folgt derjenigen in Deutschland: Durch den technischen Fortschritt hat nahezu jeder die Möglichkeit, Radio und TV zu empfangen, sei es mit Smartphone, Tablet, PC oder Fernseher. Durch die Gebührenpflicht entfallen künftig auch Anmeldungen und Kontrollen.

Für das Inkrafttreten haben die Schweizer eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Auch in der Schweiz gibt es unter Angabe bestimmter Gründe Möglichkeiten, die Gebühren zu vermeiden, dauerhaft befreit sind beispielsweise Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen.

Erbitterter Wahlkampf

Der Abstimmung ging ein teilweise erbittert geführter Wahlkampf voraus. Gegner des neuen Radio- und Fernsehgesetzes prophezeiten, dass ungeachtet der Gebührensenkung, die jetzt folgt, langfristig die Beiträge drastisch steigen würden. Eine stichhaltige Begründung für diese Prognose lieferten sie allerdings nicht.

Die Wahlbeteiligung lag bei 43,6 Prozent, was einem Mittelwert der vergangenen Jahre entspricht. Durch das knappe Ergebnis besteht die Möglichkeit, dass eine Neuauszählung der Stimmen die Entscheidung ins Wanken bringen könnte. Dafür benötigt es jedoch – bisher nicht bekannte – Hinweise auf Unregelmäßigkeiten.

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