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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verbraucherzentrale verklagt Microsoft "Windows 10 ist wie eine Abhöranlage"
Microsofts neues Betriebssystem Windows 10 ist wie eine Abhöranlage, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Verbraucherschützer haben den US-Konzern nun vor dem Landgericht München verklagt (Az.: 12 O 909/16), weil Microsoft einer geforderten Unterlassungserklärung nicht nachgekommen ist.
Nach Smartphones und Tablets erfolgt jetzt auch am PC oder Notebook eine umfassende Beobachtung – jedenfalls bei allen Nutzern, die Windows 10 bereits installiert und dafür die bequeme "Expressinstallation" gewählt haben. Das erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW).
Nutzer von Windows 10 sollten die Datenschutz-Einstellungen des neuen Betriebssystems überprüfen. Die Einstellungen sind nach Angaben der Verbraucherschützer automatisch so festgelegt, dass Microsoft umfassend über das Nutzungsverhalten der Computeranwender informiert wird. Die Folge: Nutzer könnten beim Online-Shopping ungleich behandelt, die Suche nach günstigen und geeigneten Angeboten erschwert werden.
Ohne Zustimmung kein Windows 10
Zum Teil sind die Einstellungen zwar notwendig, damit neue Dienste wie der Sprachassistent Cortana arbeiten können. Als Nutzer sollte man aber abwägen, ob die Sprachsteuerung so viele Vorteile bringt, dass man den Datenversand dafür in Kauf nehmen möchte.
Beim Upgrade wird der Nutzer mit einer aus Sicht der VZ NRW nur unzureichend über die Datenschutzklausel informiert: Darin verlangt das Unternehmen die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der seitenlangen Datenschutzerklärung, auf die in der Klausel verwiesen wird. Und ohne Zustimmung gebe es auch kein Upgrade.
Der Tipp: Wer das Upgrade noch vor sich hat, sollte bei der Installation 'Einstellungen anpassen' und nicht die Expressvariante wählen.
Klage wegen Update-Praxis
Im Dezember hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ebenfalls dem US-Konzern wegen seiner Update-Praxis eine Abmahnung zugeschickt. Auf Anfrage von t-online.de konnte die VZ BW bestätigen, dass Microsoft der Unterlassungserklärung nicht nachgekommen ist. Auch hier wurde der Konzern verklagt.
Grund ist die mit 6 Gigabyte unangemessen hohe Speicherplatz-Reservierung für Windows 10. Insbesondere für Rechner mit wenig SSD-Speicher sei diese Praxis eine Zumutung, so die Verbraucherzentrale.
(Mit Material von dpa)