Urheberrecht Gema gewinnt gegen YouTube – Sperrtafeln sind irreführend
Die Verwertungsgesellschaft Gema hat am Dienstag im Streit mit YouTube um sogenannte Sperrtafeln vor dem Landgericht München I einen wichtigen Sieg errungen. Die Richter untersagten der Internet-Videoplattform in ihren Hinweistexten zu gesperrten Videos, die Gema für Sperrungen von Videos verantwortlich zu machen. Es geht dabei um Videos, in denen Musik vorkommt, die möglicherweise Urheberrechte verletzt.
Die Gema hatte sich vor Gericht gegen Formulierungen wie "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden" gewehrt. Wie das Gericht mitteilte, würdigten solche Aussagen die Gema herab und seien eine irreführende Tatsachenbehauptung. Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht wertete die Einblendungen als „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema“. Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema, kommentierte die Entscheidung des Gerichts in einer Pressemeldung: "Seit fast drei Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der Gema."
Streit um Mindestvergütung dauert seit 2009 an
Seit dem Auslaufen eines vorläufigen Vertrages im Jahr 2009 können Google als Inhaber von YouTube und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, sich nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen.
Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent für jeden einzelnen Aufruf eines Video, das Inhalte von Urhebern zeigt, die von der Gema vertreten werden. Google lehnte die Forderung bisher ab. Als Folge des Streits können in Deutschland viele Clips – vor allem mit Musik – nicht bei YouTube angesehen werden.
Gema verlangte Schadenersatz
Der Streit zwischen der Gema und YouTube eskalierte, nachdem die Rechteverwertungsgesellschaft die Verhandlungen mit Google für gescheitert erklärt hatte. Die Gema verlangte 1,6 Millionen Euro Schadenersatz und forderte per Abmahnung, dass YouTube den "Gema-Hinweis" bei in Deutschland gesperrten Video entfernt.
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