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Erfolg für Facebook im Verfahren um Hetz-Beiträge


Fake-News-Urteil
Erfolg für Facebook im Verfahren um Hetz-Beiträge

Von dpa, afp
Aktualisiert am 07.03.2017Lesedauer: 2 Min.
Im September 2015 machte Anas M. ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auf Facebook wird das Foto immer wieder für verleumderische Fotomontagen und Hasskommentare missbraucht.Vergrößern des Bildes
Im September 2015 machte Anas M. ein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Auf Facebook wird das Foto immer wieder für verleumderische Fotomontagen und Hasskommentare missbraucht. (Quelle: Archiv/reuters)

Facebook hat vor Gericht einen Erfolg errungen: Nach einem Urteil des Landgerichts Würzburg muss das soziale Netzwerk auf seinen Seiten nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen.

Beantragt hatte das der syrische Flüchtling Anas M. Sein Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel war auf Facebook für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht worden. Mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Internetriesen unterlag er jedoch vor dem Landgericht Würzburg. Er muss weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden.

Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil.

Erhöhten Suchaufwand müsste Gutachter begründen

Die Richter setzten sich dennoch intensiv mit der Frage auseinander, ob Facebook möglicherweise aktiv nach solchen verleumderischen Falschmeldungen suchen muss. Bei einer "schweren Persönlichkeitsverletzung" erscheine ein "erhöhter Suchaufwand" grundsätzlich gerechtfertigt. Der Bundesgerichtshof habe eine solche Verpflichtung aber nur dann bejaht, "wenn diese technisch ohne zu großen Aufwand realisierbar und damit zumutbar ist".

Das Gericht sah sich aber nicht in der Lage, darauf in einem Eilverfahren eine Antwort zu finden. Diese Frage werde gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren durch Gutachten zu klären sein. Die Richter sahen es für den Syrer auch als zumutbar an, eine Entscheidung in einem solchen Verfahren abzuwarten. Die strittigen Inhalte hätten bereits "weltweite Verbreitung" gefunden. Es sei daher nicht erkennbar, dass weiterer Schaden drohe.

Ob es zu einem Hauptsacheverfahren kommen wird, stand am Dienstagnachmittag zunächst nicht fest. Anas M. war am Nachmittag zunächst nicht erreichbar. Klar war lediglich, dass sein Anwalt, der Würzburger IT-Jurist Chan-jo Jun, sein Mandat in der Sache abgeben wird. Das habe er mit seiner Familie gemeinsam entschieden. Unbekannte hätten ihm Gewalt angedroht, wenn er nicht sofort das Vorgehen gegen Facebook beende, erklärte der Anwalt noch vor dem Verfahren.

Selfie wurde rechtswidrig missbraucht

Fotomontagen mit dem Merkel-Selfie stellten Anas M. fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dar. Sie brachten ihn mit dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt und die Attacke auf einen Obdachlosen in München in Verbindung. Der Flüchtling forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte der Flüchtling auf Unterlassung.

Jun sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten, zum Beispiel mit hohen Geldstrafen. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen. Wenn Facebook nicht weiterhin machen dürfe, was es wolle, brauche es andere Gesetze – auf deutscher wie auf europäischer Ebene.

Facebook zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Es freue das Unternehmen, "dass das Gericht unsere Ansicht teilt, dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren", erklärte ein Facebook-Sprecher. Das Unternehmen verstehe "sehr gut", dass es für Modamani eine "schwierige Situation" sei. Facebook habe "schnell den Zugang zu Inhalten blockiert", die von seinem Anwalt "korrekt" gemeldet worden seien.

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