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Facebook: Landgericht Berlin erklärt Freundefinder für illegal


Facebook
Facebook-Freundefinder ist illegal

dpa, Andreas Lerg / dpa

06.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Gericht bewertet mehrere Facebook-Funktionen als illegal.Vergrößern des Bildes
Gericht bewertet mehrere Facebook-Funktionen als illegal. (Quelle: imago-images-bilder)

Der umstrittene Freundefinder von Facebook verstößt gegen deutsches Recht. Verbraucherschützer setzten sich am Dienstag vor dem Landgericht Berlin gegen den Internet-Giganten durch. Außerdem kritisierte das Gericht, dass Facebook sich viel zu weitgehende Nutzungsrechte an den Daten seiner Nutzer einräumt.

Das Landgericht Berlin entschied am Dienstag im Sinne des klagenden Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Am Facebook Freundefinder bemängelte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet würden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden an Facebook zu übergeben, die selbst nicht Mitglied in dem sozialen Netzwerk seien. Facebook kündigte an, das noch nichts rechtskräftige Urteil (AZ 16 O 551/10) genau zu prüfen und über weitere Schritte zu entscheiden.

Facebook informiert Nutzer unzureichend

Das Berliner Gericht ist der Auffassung, dass Facebook seine Nutzer nicht ausreichend über den Funktionsumfang des Freundefinder informiert. So kläre das soziale Netzwerk nicht darüber auf, dass ein Nutzer damit seine sämtlichen E-Mail-Kontakte beispielsweise aus Outlook oder dem Adressbuch seines Handys zu Facebook hoch lädt. Auch das die Bekannten daraufhin ohne Einwilligung eine Einladung zur Mitgliedschaft bei Facebook erhalten, stieß in der Begründung der Richter auf Kritik. Das Urteil verpflichtet Facebook genau über diese Fakten umfangreich zu informieren.

Facebook räumt sich zu viele Rechte ein

Weiterhin bemängelt das Gericht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerkes. Das Unternehmen räume sich ein umfassendes weltweites und kostenfreies Recht an der Nutzung von Inhalten seiner Mitglieder ein – hier geht Facebook zu weit, so die Richter. Bei eigenen Bildern oder Musikstücken verbleibe die Urheberschaft bei den Nutzern. Facebook dürfe diese Inhalte nur mit Zustimmung der Mitglieder verwenden. Die standardisierte Einwilligungserklärung, mit der Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zustimmen müssen, ist ebenfalls illegal.

"Facebook genau auf die Finger schauen"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nannte das Urteil einen "Meilenstein". Vzbv-Vorstand Gerd Billen kündigte an: "Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist."

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