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Freies WLAN: Koalition einigt sich bei Störerhaftung-Gesetz


Neues Telemediengesetz
Koalition einigt sich auf Gesetzentwurf zu freiem WLAN

Von reuters
Aktualisiert am 01.06.2016Lesedauer: 1 Min.
Neues Gesetz macht den Weg frei für öffentliche WLAN-Zugänge.Vergrößern des Bildes
Neues Gesetz macht den Weg frei für öffentliche WLAN-Zugänge. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Der Gesetzentwurf für freie WLAN-Zugänge und öffentliche Hotspots ist fertig, heißt es aus Koalitionskreisen. Am Donnerstag will die Bundesregierung damit die Abschaffung der Störerhaftung besiegeln. Die Regelung soll spätestens im Sommer in Kraft treten.

Der Entwurf sieht vor, dass die Anbieter von WLAN-Zugängen in Zukunft nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften müssen. Jeder kann damit sein Netz für andere öffnen, ohne dafür belangt zu werden, wenn diese verbotene Dinge im Netz treiben, etwa illegal Dateien herunterladen oder einstellen. Anders als noch im früheren Entwurf des Wirtschaftsministeriums ist auch nicht mehr vorgesehen, dass WLAN-Anbieter ihr Netz durch eine Vorschaltseite oder ein Passwort vor Missbrauch schützen müssen.

Klargestellt wird in der Gesetzesbegründung, dass die Haftungsbeschränkung für jede Form von Verstößen gilt. Auch soll der Betreiber nicht für Abmahnkosten oder gerichtliche Kosten aufkommen müssen, die in Zusammenhang von Rechtsverstößen Dritter stehen. Eine gerichtliche Anordnung, die Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern, ist dagegen zulässig. Allerdings müsse diese "wirksam und verhältnismäßig" sein. Unzulässig sei sie, wenn der WLAN-Betreiber dieser nur dadurch nachkommen könne, "dass er den Internetzugang stilllegt, mit einem Passwortschutz oder Verschlüsselung sichert oder sämtliche über den Anschluss laufende Kommunikation auf Rechtsverletzungen hin untersucht".

Deutschland bei WLAN-Hotspots rückständig

Drahtlose Internetzugänge gewinnen inzwischen nicht nur im Hotel- und Gastronomiegewerbe immer mehr an Bedeutung, sondern auch an Flughäfen und in Einkaufszentren. Auch Bürgerämter, Arztpraxen und Bibliotheken stehen in den Startlöchern. Deutschland gilt bei der Verbreitung von öffentlichen WLAN-Netzen als rückständig.

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