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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Hardware GEMA macht USB-Sticks und Speicherkarten deutlich teurer
und Speicherkarten werden deutlich teurer: Zum 1. Juli erhöht die GEMA die Gebühren, die alle Händler für jedes dieser verkauften Speichermedien an die GEMA abführen müssen. Die Preissteigerung ist beachtlich – sie beträgt bis zu 1850 Prozent.
Ab dem 1. Juli werden USB-Sticks und Speicherkarten deutlich teurer, denn dann greift der neue, einseitig von der GEMA festgesetzte Tarif. Mit dem erhöht die GEMA die Abgabe auf diese Speichermedien von derzeit 10 Cent auf bis zu 1,95 Euro. Das erklärte GEMA-Sprecher Peter Hempel am Donnerstag in München der Nachrichtenagentur dapd. Die GEMA begründet diese Erhöhung mit dem technischen Fortschritt.
GEMA-Gebühr an gestiegene Speicherkapazität angepasst
Die Speicherkapazitäten für urheberrechtlich geschütztes Material seien in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen, sagte Hempel. Die Abgabe werde daher angepasst, die gestiegenen Speichermöglichkeiten würde aber sogar einen noch deutlicheren Anstieg rechtfertigen. Er schränkte allerdings ein, dass die Festsetzung des Tarifs durch die GEMA noch nicht endgültig sei. Eine Prüfung durch das Patentamt stehe noch aus. Diese könne aber bis zu ein Jahr in Anspruch nehmen.
GEMA-Gebühr variiert je nach Kapazität des Speichermediums
Die Pläne der GEMA sehen vor, dass die Abgabe von der Speichergröße abhängig gemacht wird. Für USB-Sticks mit einer Speicherkapazität unter vier Gigabyte bekommt die GEMA dann 91 Cent vom Verkaufspreis. Liegt die Kapazität über vier Gigabyte, werden 1,56 Euro fällig. Bei den Speicherkarten steigt der Tarif auf 91 Cent beziehungsweise 1,95 Euro. Dabei ist es irrelevant, ob das Speichermedium auch wirklich zur Speicherung von Musik genutzt wird. Der Fotograf, der eine SD-Karte für seine Kamera kauft und damit nur seine aufgenommenen Fotos speichert, zahlt auch. Es genügt die Tatsache, das es technisch möglich ist, Musik auf dem Medium zu speichern.
GEMA legt Gebühren einseitig fest
Bis 2011 gab es eine vertragliche Vereinbarung über Speichermedien zwischen der GEMA und den Interessenverbänden der Branche. Weil seit dem Auslaufen dieser Vereinbarung keine Einigung für einen neuen Vertrag erreicht wurde, hat die GEMA den Tarif nun einseitig festgesetzt. Eine solche Abgabe fällt beim Kauf vieler Geräte mit Speichermöglichkeit an, beispielsweise bei Festplatten, CD- und DVD-Rohlingen, Smartphones, Computern oder MP3-Playern. Diese sind aber in separaten Vereinbarungen geregelt.
Ratgeber: Wann muss man GEMA-Gebühren bezahlen?