Beweislast liegt immer beim Verkäufer BGH verbessert Rechte des Käufers beim Gebrauchtwagenkauf
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Gebrauchtwagen ausgeweitet. Das Urteil klärt die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt.
Wegen einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs vom 4. Juni 2015 (C-497/13, NJW 2015, 2237) musste der BGH seine Rechtsprechung ändern. In größerem Umfang als bisher liegt die Beweislast beim Verkäufer.
Getriebe kaputt: vorhandene Macke oder Bedienfehler?
In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nach fünf Monaten und einer Laufleistung von 13.000 Kilometern funktionierte die Automatikschaltung nicht mehr richtig. Deshalb wollte der Käufer von der Autohändlerin sein Geld zurück bekommen.
Strittig war, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch falsches Schalten kaputt gemacht hatte. Einem Gutachte zufolge war sowohl eine Vorschädigung des Getriebes als auch ein Bedienfehler möglich.
Käufer ist im Recht – auch wenn Ursache des Mangels unklar bleibt
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss der Verkäufer nachweisen, dass der Käufer die Schaltung falsch bedient hat (Az.: VIII ZR 103/15).
Gelingt ihm das nicht, wird nun zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war. Das gilt sowohl wenn die Ursache des Schadens unklar ist, als auch wenn nicht nachweisbar ist, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt, für den der Verkäufer verantwortlich ist.
Voraussetzung ist dabei immer, dass der Schaden innerhalb von sechs Monaten auftritt.
Bisher trug der Käufer ein höheres Risiko
Nach der bisherigen Rechtsauffassung des BGH musste der Käufer das Risiko tragen, wenn die Ursache eines Schadens sechs Monate nach dem Verkauf nicht definitiv geklärt werden konnte.
Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Fall nun neu verhandeln. Dabei muss das OLG vor allem prüfen, ob der Verkäufer des Wagens definitiv nachweisen konnte, dass der Getriebeschaden nicht bereits beim Verkauf vorlag.
Auto-Club Europa: "Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite"
Der Auto-Club Europa begrüßte das Urteil: "Der Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht mit der Beweisführung abkämpfen", teilte der Verband mit.