Dreckige Diesel BUND klagt Verkaufsstopp dieser Modelle ein
Neben Kohlenstoffdioxid (CO2) stoßen Dieselmotoren auch Stickstoffoxid (NOx) aus. Der gesetzliche Grenzwert für Fahrzeuge der Euro-6-Norm beträgt 80 Milligramm pro Kilometer. Klicken Sie sich hier durch die Liste der explizit genannten Modelle.
Während Neuwagen diese Hürde auf dem Prüfstand – unter Laborbedingungen – nehmen, sind die Werte bei Messungen im realen Fahrbetrieb deutlich höher. Der Spitzenreiter auf der schwarzen Liste kommt gar auf einen NOx-Wert von 1164,19 Milligramm pro Kilometer.
"Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen"
Zur Verringerung gesundheitlicher Belastungen der Menschen und aus Gründen des Umweltschutzes hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bereits am 7. November 2016 einen Antrag auf "Untersagung des Verkaufs von Diesel-Neufahrzeugen" an das zuständige Kraftfahrtbundesamt (KBA) gestellt.
Da dieser Antrag von Seiten des KBA abgelehnt wurde, richtet der BUND – zusätzlich zu einem Widerspruch – nun an das Verwaltungsgericht Schleswig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das KBA.
Jeden Tag werden 3500 Euro-6-Dieselfahrzeuge zugelassen
Nach offiziellen Zahlen werden allein in Deutschland jeden Tag etwa 3500 fabrikneue Euro-6-Diesel-Pkw verkauft und erstmals zugelassen, die ihre gesetzlichen NOx-Grenzwerte im Realbetrieb auf der Straße überschreiten.
KBA auch ein Jahr nach Dieselgate untätig
Das KBA als deutsche Kontrollbehörde müsse die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte auch im Realbetrieb überwachen und wirkungsvolle Sanktionen bei Nichteinhaltung verhängen. Das ist – mehr als ein Jahr nach dem öffentlichen Bekanntwerden des "Diesel-Skandals" – noch immer nicht geschehen.
BMVI und KBA liefern die Zahlen, doch reagieren nicht
In dem vom Verkehrsministerium (BMVI) im April 2016 herausgegebenen Bericht der "Untersuchungskommission Volkswagen" sind insgesamt 26 Euro-6-Dieselmodelle aufgeführt, bei welchen im Rahmen einer Felduntersuchung durch das KBA nachgewiesen wurde, dass sie den Emissionsgrenzwert von 80 mg/km im Realbetrieb überschreiten. Die Beantragung des Verkaufsstopps von weiteren Modellen lässt sich der BUND offen.
Vier Beispiele beweisen, dass die Einhaltung möglich ist
Dass die Grenzwerteinhaltung auch im realen Fahrbetrieb technisch umsetzbar ist, beweisen vier Beispiele: Der Audi A3 2.0 TDI (65,03 mg/km), der Mercedes C 220 Bluetec (81,24 mg/km), VW Passat 2.0 TDI (31,25 mg/km) und der VW Touran 2.0 TDI (64,25 mg/km). Der BUND betont, dass die Einhaltung des genannten Grenzwertes nicht nur technisch machbar ist, sondern auch geltende Rechtsgrundlage für den Verkauf von Neuwagen darstellt.