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Dresden: Pegida-Chef Bachmann wegen Volksverhetzung und SS-Foto verurteilt


Wegen SS-Foto und Volksverhetzung
Pegida-Gründer Bachmann zu 17 Monaten verurteilt

Von t-online
17.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Pegida-Gründer Lutz Bachmann verlässt im Mai 2016 nach der Urteilsverkündung in erster Instanz im Amtsgericht Dresden den Gerichtssaal.Vergrößern des BildesLutz Bachmann im Amtsgericht Dresden (Archivbild): Am Dienstag bestritt der 51-Jährige, die Posts selbst verfasst zu haben. Der Richter hielt das für unglaubwürdig. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)

Das Amtsgericht Dresden verurteilte Lutz Bachmann wegen insgesamt drei Delikten zu zwei Bewährungsstrafen. Und das trotz seines umfangreichen Vorstrafenregisters.

Das Amtsgericht Dresden hat den Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Freiheitsstrafen von insgesamt 17 Monaten verurteilt. Das Gericht setze die Strafen zur Bewährung aus. Das berichten "Sächsische Zeitung" und "Bild"-Zeitung übereinstimmend.

Laut Anklage hatte Bachmann Ende 2021 auf Telegram das Foto eines Polizisten neben dem Bild eines Offiziers der nationalsozialistischen Waffen-SS gepostet, versehen mit einem Totenkopf und einer Doppelsigrune. Versehen mit der Bemerkung: "Ich führe nur Befehle aus."

Zudem habe er 2022 Asylsuchende aus afrikanischen und islamischen Ländern als "Halsabschneiderpack" und "Vergewaltigungsgelumpe" bezeichnet. Im September 2023 schrieb er demnach unter einem Beitrag über eine Dresdner Asylunterkunft "Merkt euch die Namen und Gesichter" und unterstellte den Mitarbeitern, "Mittäter" bei Mord und Vergewaltigung zu sein.

Bachmann bestritt, die Posts selbst verfasst zu haben: Der Kanal würde von Verwandten und Freunden betrieben. "Ich habe meinen Namen zur Verfügung gestellt, weil der eben zieht. Ich kann auf dem Kanal gar nichts posten", zitiert die "Bild"-Zeitung Bachmann aus dem Gerichtssaal. Der Richter habe dies für unglaubwürdig gehalten: "Es spricht einiges dafür, dass Sie die Posts selbst verfasst haben, aber auch wenn nicht, sind Sie trotzdem wegen Beihilfe zu verurteilen." Der 51-Jährige wurde für insgesamt drei Delikte zu zwei Freiheitsstrafen von elf beziehungsweise sechs Monaten verurteilt, präzisiert die "Sächsische Zeitung".

"Schwerwiegende Erkrankung" wirkt strafmildernd

Vom Vorwurf der Körperverletzung an einem Fotografen bei einer Pegida-Demonstration wurde Bachmann freigesprochen. Der Richter hatte Zweifel, ob sich die Tat so zugetragen hatte. Die Angaben des Geschädigten und eines Kollegen, die beide auf der Demo als Journalisten im Einsatz waren, wichen im Kern zu weit voneinander ab, schreibt die "Sächsische Zeitung".

Aufgrund seines Vorstrafenregisters mit 22 Einträgen seit 1990, darunter wegen Volksverhetzung, wäre laut Richter "auf den ersten Blick keine Bewährung mehr denkbar" gewesen, zitiert die "Bild"-Zeitung. Bachmanns "schwerwiegende Erkrankung" habe den Richter dazu bewogen, die Haftstrafe noch ein Mal zur Bewährung auszusetzen. Der 51-Jährige habe ein Attest seiner spanischen Ärztin vorgelegt, schreibt die "Bild"-Zeitung. Bachmann lebt seit 2016 auf Teneriffa und ist eigenen Angaben zufolge arbeitslos.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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