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Freinacht in Bayern: Polizei warnt vor Straftaten – was ist erlaubt?


Brauchtum zum 1. Mai
Freinacht: Welche Scherze sind erlaubt und welche nicht?

Von t-online, ok

30.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 158028772Vergrößern des BildesEine zerstörte Bushaltestelle: So weit darf es in der Nacht auf den 1. Mai, aber auch sonst nicht kommen (Archivbild). (Quelle: IMAGO/fotototo)
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Wenn ein Streich zur Straftat wird: In der Freinacht gibt es laut Polizei keinen Freibrief und keine Toleranz für Streiche, die Grenzen überschreiten.

Wenn die Uhr Mitternacht schlägt und der 30. April in den 1. Mai übergeht, erwacht in Bayern ein alter Brauch zu neuem Leben: die Freinacht, auch bekannt als Walpurgisnacht. Diese traditionelle Nacht, die den Übergang in den Wonnemonat Mai markiert, ist in München und in ganz Bayern mit besonderen Bräuchen verbunden. Doch während die Jugend mit Streichen und Spaß verbundene Freiheiten genießt, gibt es auch klare Grenzen und Regeln, die nicht überschritten werden dürfen.

Die Wurzeln der Freinacht reichen weit in die Geschichte zurück. Ursprünglich galt diese Nacht als magisch, in der die Menschen glaubten, sich gegen böse Geister und Hexen schützen zu müssen. Heute ist davon vor allem ein ausgelassenes Feiern geblieben. Junge Leute ziehen durch die Straßen, spielen Streiche wie das Umwickeln von Autos mit Klopapier oder das Verschieben von Gartenmöbeln. Insbesondere in ländlicheren Gebieten Bayerns finden sich auch traditionellere Bräuche wie das Aufstellen von Maibäumen, welches oft mit Dorffesten und Tanz verbunden ist.

Freinacht: Harmlose Streiche werden toleriert, es gibt eine klare Linie

Obwohl die Freinacht eine Zeit der Ausgelassenheit und des Übermuts ist, betont die Münchner Polizei jedes Jahr aufs Neue die Bedeutung des Respekts und der Legalität. Streiche, die als harmlos gelten, sind toleriert, doch es gibt eine klare Linie: Sobald Eigentum beschädigt wird oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört wird, greifen die Behörden ein. Zerbrochene Fensterscheiben, Graffiti an Wänden oder beschädigte Autos fallen nicht mehr unter harmlose Streiche, sondern werden als Vandalismus geahndet.

In der Vergangenheit sei das Wegräumen von Pflanzenkübeln, Gartenmöbeln und Gartentürchen ein probates Mittel, um sich vor den Maistreichen in den Abend- und Nachtstunden zu schützen, schreibt das Polizeipräsidium Schwaben/Süd-West. Und fügt hinzu: Mittlerweile sei dies oft wirkungslos, weil Kinder und Jugendliche – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch Wohngebiete streifen und Gegenstände mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschandelten.

Keine Scherze: Kanaldeckel ausheben, Seile über der Fahrbahn

Garantiert kein Scherz: Wer Kanaldeckel aushebe oder Seile über die Fahrbahn spanne, gefährde absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten, heißt es von der Polizei. Auch in diesem Jahr werde die Polizei entsprechende Verstöße konsequent verfolgen. Ebenso würden brennende Müllcontainer, besprühte Verkehrsschilder oder beschmierte Hauswände keinen Spaß darstellen, sondern schädigten Eigentum oder gefährdeten sogar Leib und Leben, erinnert das Polizeipräsidium München.

Allerdings solle das Brauchtum keinesfalls unterbunden werden. Eltern sollten jedoch ihre Zöglinge aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustige Späße zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen könnten.

Die Polizei wendet sich mit dieser Bitte an die Bürger, falls etwas aus dem Ruder läuft: Wer "Maischerze" beobachte, die über das erlaubte Maß hinausgehen und somit Straftaten darstellten, dürfe sich an die örtlich zuständige Dienststelle oder den Polizeinotruf unter der Telefonnummer 110 wenden.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Polizeipräsidiums Schwaben/Süd West vom 30.4.2024
  • Telefonat mit Polizei München
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