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München: Busfahrer findet Goldbarren im Wert von 100.000 Euro in Tasche


Wert von über 100.000 Euro
Busfahrer macht unglaublichen Fund in seinem Fahrzeug

Von t-online, son

14.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Bus der MVG in München: Die Besitzerin der Tasche war schnell ermittelt.Vergrößern des BildesEin Bus der MVG in München: Die Besitzerin der Tasche war schnell ermittelt. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber)
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Ein Busfahrer macht beim Abstellen seines Fahrzeugs einen wertvollen Fund. Normalerweise würde ihm ein beachtlicher Finderlohn zustehen. Doch er hat Pech.

Einen fast schon unglaublichen Fund hat ein Busfahrer in München gemacht. Der Mann fand in der Nacht auf Samstag in seinem Fahrzeug der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) eine Einkaufstasche, in der sich Edelmetalle im Wert von über 100.000 Euro befanden. Wie ein Polizeisprecher t-online auf Nachfrage sagte, handelte es sich um kleine eingeschweißte Gold- und Platinbarren.

Der ehrliche Finder wandte sich daraufhin an die Polizei, welche die Tasche entgegennahm und sicherstellte. Da ein Zusammenhang mit möglichen Straftaten, zum Beispiel Callcenterbetrug oder ähnliche Delikte, nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden weitere Ermittlungen durchgeführt. Konkret seien Goldgroßhändler kontaktiert worden, erklärte der Sprecher. So gelang es den Beamten schließlich, die rechtmäßige Eigentümerin zu ermitteln.

Busfahrer hat keinen Anspruch auf Finderlohn

Bei dieser handelte es sich um eine 65-jährige Münchnerin. Die Frau nahm die wertvollen Edelmetalle schließlich am Montag auf der Polizeiinspektion im Stadtteil Milbertshofen entgegen. Dabei erklärte sie, dass sie die Tasche schlichtweg in dem Bus vergessen hatte. Die Daten des Finders wurden ihr übergeben. Anspruch auf einen Finderlohn hat der Mann aber nicht.

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch stehen Findern bei einem Fund von über 500 Euro eigentlich drei Prozent des Wertes der Sache zu. Für Geschäftsräume von öffentlichen Behörden sowie Fahrzeuge einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt gelten jedoch andere Regeln. Für Dinge, die in diesen gefunden werden, liegt der Finderlohn nur bei 1,5 Prozent – in diesem Fall also 1.500 Euro. Der Anspruch ist allerdings ausgeschlossen, wenn es sich beim Finder um einen Bediensteten der Behörde oder der Verkehrsanstalt handelt.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Polizeipräsidiums München vom 14. Mai 2024
  • Telefonat mit der Pressestelle des Polizeipräsidiums München
  • Bürgerliches Gesetzbuch: Paragraf 971 Finderlohn und Paragraf 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt
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