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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gesetzliche Rente Wo finde ich meine Rentenversicherungsnummer?
Mit ein paar Ziffern und Buchstaben identifizieren Sie sich in der Rentenversicherung. Doch was bringt die Rentenversicherungsnummer genau?
Inhaltsverzeichnis
- Wo finde ich die Rentenversicherungsnummer?
- Wie beantrage ich die Rentenversicherungsnummer?
- Wie setzt sich die Rentenversicherungsnummer zusammen?
- Wofür brauche ich die Rentenversicherungsnummer?
- Rentenversicherungsnummer gleich Sozialversicherungsnummer?
- Kann ich meine Rentenversicherungsnummer auch ändern?
Nur weniges haben Sie ein Leben lang: ein Muttermal zum Beispiel oder Ihre Augenfarbe. Doch auch vom Staat bekommen Sie Dinge, die Sie bis zum Tod begleiten. Eines davon ist die Rentenversicherungsnummer, kurz: RVNR.
Jedem deutschen Bundesbürger wird diese bereits bei Geburt zugeteilt. Erstmals zu Gesicht bekommen Sie sie wahrscheinlich mit Ihrem ersten sozialversicherungspflichtigen Job. Sobald Sie diesen antreten, identifiziert Sie die gesetzliche Rentenversicherung als Versicherter und meldet sich bei Ihnen.
Doch was bringt die Rentenversicherungsnummer genau? Kann ich sie auch ändern? Und vor allem: Wo genau finde ich die Versicherungsnummer?
Wo finde ich die Rentenversicherungsnummer?
Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie zum Beispiel auf dem Meldebescheid zur Sozialversicherung, den Sie einmal jährlich erhalten, oder auf Ihrem Sozialversicherungsausweis (§ 18h SGB IV). Auch auf Ihrer jährlichen Renteninformation steht die Versicherungsnummer.
Vom Sozialversicherungsausweis gibt es zwei Arten:
- Ein rötliches, aufklappbares Dokument: Hier finden Sie die Rentenversicherungsnummer auf der rechten, aufgeklappten Seite – unter Ihrem Namen.
- Seit 2013 gibt es den Versicherungsnummernachweis. Er enthält dieselben Daten wie der alte Sozialversicherungsausweis. Seitdem es den Versicherungsnummernachweis gibt, sind Sie nicht mehr verpflichtet, einen Verlust des Ausweises zu melden. Wer bereits den rötlichen Sozialversicherungsausweis besitzt, muss nicht, kann aber den neuen Versicherungsnummernachweis beantragen. Lesen Sie hier, wie das geht.
Im Zweifelsfall können Sie auch die Deutsche Rentenversicherung um Auskunft über Ihre Rentenversicherungsnummer bitten. Das funktioniert unter der kostenfreien Servicenummer 0800-10004800 oder über das Kontaktformular.
Wie beantrage ich die Rentenversicherungsnummer?
Es ist nicht notwendig, die Rentenversicherungsnummer zu beantragen. Sie wird Ihnen automatisch zugesendet, sobald Sie erstmals versicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie erhalten dann den Versicherungsnummernachweis per Post.
Wie setzt sich die Rentenversicherungsnummer zusammen?
Vergeben wird die Rentenversicherung nicht nach dem Zufallsprinzip, sondern nach klar definierten Kriterien. Sie besteht aus zwölf Ziffern und ist folgendermaßen aufgebaut:
- Stelle 1-2: Die ersten beiden Zeichen bilden die Rentenbereichsnummer. Diese verweist auf den zuständigen Rentenversicherungsträger. Beispielsweise steht die Bereichsnummer 02 für die Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern), die Bereichsnummer 03 für Mitteldeutschland (Thüringen), die 12 für Hessen oder die 20 für Nordbayern. Die Bereichsnummern 80, 81, 82 und 89 stehen für die Knappschaft-Bahn-See in unterschiedlichen Regionen.
- Stelle 3-4: Geburtstag des Versicherten
- Stelle 5-6: Geburtsmonat des Versicherten
- Stelle 7-8: Geburtsjahr des Versicherten
- Stelle 9: Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
- Stelle 10-11: Seriennummer. Für Männer wird die Ziffernfolge von 00 bis 49 verwendet, für Frauen oder Menschen unbestimmten Geschlechts von 50 bis 99. Die Seriennummer soll Versicherte unterscheiden, die bis hin zum Namen dieselben Zahlen- und Buchstabenkombination haben, etwa weil sie am selben Tag geboren sind.
- Stelle 12: Beim letzten Zeichen handelt es sich um eine interne Prüfziffer, durch die die Rentenversicherungsnummer auf ihre Plausibilität geprüft wird.
Eine Rentenversicherungsnummer könnte zum Beispiel so aussehen: 33 160894 W 098.
Wofür brauche ich die Rentenversicherungsnummer?
Die Rentenversicherungsnummer brauchen Sie, um Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen – und um Geld aus der Versicherung zu erhalten. Das gilt sowohl für die Altersrente als auch für Altersteilzeit, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente. Mit der Rentenversicherungsnummer kann die gesetzliche Rentenversicherung Sie eindeutig identifizieren.
- Gesetzliche Rente: Das sollten Sie alles wissen
- Wichtige Unterlagen: Das steht in der Rentenauskunft
Die RVNR bekommen alle Menschen mit ihrer Geburt zugeteilt. Schriftlich erhalten Sie sie jedoch erst, wenn Sie das erste Mal sozialversicherungspflichtig tätig werden. Deshalb wird die Nummer immer wichtig, wenn Sie einen neuen sozialversicherungspflichtigen Beruf antreten. Sie benötigen die Nummer ebenfalls, wenn Sie sich arbeitslos melden möchten.
Rentenversicherungsnummer gleich Sozialversicherungsnummer?
Ja, die beiden Begriffen meinen dasselbe. Häufig wird von Sozialversicherungsnummer gesprochen, auch wenn die Rentenversicherungsnummer gemeint ist.
Die Krankenversicherungsnummer (KVNR) ist hingegen eine andere Nummer als die Sozial- oder Rentenversicherungsnummer. Diese finden gesetzlich Krankenversicherte zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte. Die KVNR ist wie die Rentenversicherungsnummer individuell und dafür da, Sie einer Krankenkasse zuzuordnen.
Kann ich meine Rentenversicherungsnummer auch ändern?
Nein, im Regelfall nicht. So behalten Sie sie auch bei Umzug – auch mit Meldebescheinigung lässt sie sich nicht ändern. Die ersten Ziffern stehen ohnehin nicht für den Wohnort, sondern für den Rententräger (siehe oben). Auch bei einer Namensänderung bleibt Ihre Rentenversicherungsnummer dieselbe, da nur ihr Geburtsname eine Rolle spielt.
Doch es gibt auch Ausnahmen. Es kann sein, dass eine Versicherungsnummer doppelt vergeben wurde. Dann erhalten beide Bürger eine neue RVNR.
Möglich ist auch, dass ein falsches Geburtsdatum eingetragen wurde. Das sollte ebenfalls geändert werden. Die Stellen in der Rentenversicherungsnummer können zudem angepasst werden, wenn jemand sein Geschlecht ändert (Personenstandsänderung).
- Eigene Recherche
- Deutsche Rentenversicherung