Handlungstipps für Betroffene Was die Hausratversicherung bei Einbruch zahlt
Die Urlaubszeit bietet optimale Voraussetzungen für Einbrecher: Häuser und Wohnungen sind unbewacht und selten ausreichend gesichert. Kommt es dann zu einem Einbruch, ist nicht nur der Schock groß – auch finanziell erleiden die Opfer große Schäden. Hilft hier die Hausratsversicherung?
Eine Hausratversicherung zahlt nach einem Einbruch für gestohlenes Inventar. Der Betroffene erhält für einen alten Gegenstand dann so viel Geld, dass er ihn zu heutigen Preisen gleichwertig ersetzen kann.
Das muss aber nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Veranschlagen können Betroffene also den Wiederbeschaffungspreis. Die Versicherung zahlt aber nicht nur für geklaute Möbel, Elektronik und Kleidungsstücke, sondern übernimmt auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und zerstörte Türen und Fenster.
Betroffene sollten umgehend handeln
Wichtig für Betroffene: Damit der Versicherer zahlt, muss der Einbruch umgehend bei der Polizei und auch bei der Versicherung gemeldet werden. Entwendete Scheck- und Kreditkarten sollten sofort gesperrt werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Tatort sollte möglichst unberührt bleiben.
Ebenfalls wichtig: Die Versicherung benötigt umgehend eine Liste mit allen gestohlenen und beschädigten Gegenständen. Diese sogenannte Stehlgutliste sollte unaufgefordert an den Versicherer gehen und den Neuwert des Diebesgutes und detaillierte Beschreibungen enthalten. Um im Ernstfall eine Liste parat zu haben, raten die Verbraucherschützer dazu, den Besitz von wertvollem Hausrat wie teurer Elektronik oder Schmuck mit Fotos und Einkaufsbelegen beizeiten gut zu dokumentieren.
Hausratsversicherung zahlt nicht immer
Grundsätzlich zahlt eine Hausratversicherung für Einbruchschäden nur dann, wenn der Tatort bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug Zugang zur Wohnung oder zum Haus verschafft oder den Zugangsschlüssel vorher geraubt haben. Geht der Verlust des Schlüssels dagegen auf ein fahrlässiges Verhalten des Besitzers zurück, so geht dieser nach einem Einbruch leer aus.
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Gestohlenes Bargeld und Schmuck ersetzt die Hausratversicherung bis zu den im Vertrag festgelegten Entschädigungsgrenzen. Elektrogeräte, Möbel oder Kleidung werden zum Wiederbeschaffungspreis ersetzt.
Ist die Wohnung so stark beschädigt, dass sie vorübergehend unbewohnbar ist, übernimmt die Hausratversicherung auch die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel.
- Nachrichtenagentur dpa