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Björn Höcke wegen Verwendung von Nazi-Parole verurteilt


Prozess um Nazi-Parole
Gericht verurteilt AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe

Von t-online, dpa, ann

Aktualisiert am 14.05.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0476070703Vergrößern des BildesBjörn Höcke vor Gericht: Der AfD-Politiker wurde zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
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Seit dem 18. April hat das Landgericht Halle einen Prozess gegen den AfD-Rechtsaußen Björn Höcke verhandelt. Am Dienstag wurde das Urteil gesprochen.

Das Landgericht Halle hat den thüringischen AfD-Landeschef Björn Höcke wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Spruchs verurteilt. Das erklärte die Fünfte Große Strafkammer des Gerichts am Dienstag. Er soll 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, also eine Gesamtsumme von 13.000 Euro.

Dem 52-Jährigen wurde vorgeworfen, wissentlich in einer Rede im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabteilung) der Nationalsozialisten verwendet zu haben. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht zurückgewiesen.

Richter: Deckmantel der Meinungsfreiheit überstrapaziert

"Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt", erklärte Richter Jan Stengel das Urteil. Höcke habe außerdem deutlich gesagt, dass er gewisse Dinge wieder sagen dürfen wolle. Das Gericht habe das Gefühl, dass der Deckmantel der Meinungsfreiheit überstrapaziert würde.

Eine Freiheitsstrafe – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – wäre überzogen, so Stengel. Die "Auswirkungen im öffentlichen Raum" sowie Höckes Stellung als Fraktionsvorsitzender aber habe im Urteil zu dieser Geldstrafe geführt.

Höcke: "Ich bin tatsächlich völlig unschuldig"

Beim zweiten Prozesstag im April sagte er: "Ich bin tatsächlich völlig unschuldig". Hätte er gewusst, worum es sich bei der SA-Losung "Alles für Deutschland" handele, hätte er sie "mit Sicherheit nicht verwendet", so der 52-Jährige im Verhandlungssaal. Vor Gericht war das Video von der Wahlkampfveranstaltung gezeigt worden. Es war im Internet verbreitet worden. Strittig war also nicht, ob Höcke die Parole genutzt hat, sondern, ob er um ihre Bedeutung wusste.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen. Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole "Alles für Deutschland" noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.

Der Thüringer AfD-Parteichef will am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Thüringen antreten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Beobachtungen vor Ort
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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