300 Euro für eine Unterschrift Wie viel verdient ein Mitglied des Europäischen Parlaments?
Im Europäischen Parlament sitzen Vertreter aus 27 Mitgliedstaaten, die gemeinsam Entscheidungen für die gesamte EU treffen. Wie viel verdienen sie?
Alle fünf Jahre wählen die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ihr Parlament. Es ist die einzige staatenübergreifende und direkt gewählte Volksvertretung der Welt. Die Parlamentarier erhalten für ihre Tätigkeit einerseits eine reguläre Abgeordnetendiät, zusätzlich profitieren sie von einer Reihe weiterer Zulagen.
Zunächst bekommen alle Mitglieder des Europäischen Parlaments die gleichen Bezüge, unabhängig von ihrem Herkunftsland. Der Grundverdienst beläuft sich auf 38,5 Prozent des Grundverdienstes der Richter am Gerichtshof der Europäischen Union. Daraus ergibt sich eine monatliche Diät in Höhe von 9.808,67 Euro vor Steuern und Abgaben.
Nach Abzug der EU-Steuer und Versicherungsbeiträge belaufen sich die Bezüge auf 7.646 Euro. In den meisten Mitgliedstaaten unterliegen diese zusätzlich einer nationalen Besteuerung. Darüber hinaus erhalten die Mandatsträger eine Reihe weiterer Zulagen.
Pauschalen und Nebenkosten
Für jeden offiziellen Arbeitstag in Brüssel oder Straßburg, an dem das Mitglied anwesend ist, zahlt das Parlament eine Vergütung in Höhe von 338 Euro. Diese Zahlung deckt Hotel-, Verpflegungs- und Nebenkosten ab. Die Anwesenheit muss täglich per Unterschrift bestätigt werden.
Eine weitere monatliche Pauschale von 4.778 Euro dient dazu, die Kosten für parlamentarische Aktivitäten der Abgeordneten zu decken. Dazu gehören etwa die Miete für ein Wahlkreisbüro im Heimatland, aber auch Telefonrechnungen, Repräsentationszwecke und Veranstaltungsorganisation.
Mitglieder des Parlaments haben zudem Anspruch darauf, dass ihnen zwei Drittel ihrer Ausgaben für medizinische Versorgung erstattet werden. Diese Regeln gelten jedoch für alle EU-Beamte.
Reisekosten
Da Mitglieder des Europaparlamentes häufig reisen müssen, gibt es Regelungen zur Erstattung der damit verbundenen Kosten. Dazu zählen etwa Reisekosten für Sitzungen in Brüssel oder Straßburg.
Aber auch Reisen im Gebiet der Europäischen Union können abgerechnet werden, wenn sie in Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit stehen. Es gibt jährliche Höchstbeträge für die Erstattung dieser Kosten, die je nach Mitgliedstaat variieren.
Sonstige Leistungen
Das Parlament stellt den Mitgliedern in Brüssel und Straßburg ausgestattete Büros zur Verfügung. Außerdem dürfen sie die Dienstfahrzeuge des Parlaments für Amtsgeschäfte in beiden Städten nutzen.
Für die Beschäftigung von Mitarbeitern stehen insgesamt 26.734 Euro pro Monat zur Verfügung. Das Geld wird den Parlamentariern allerdings nicht ausgezahlt. Die Angestellten erhalten es direkt über die Parlamentsverwaltung.
Nach dem Ende ihres Mandats erhalten Mitglieder des Europäischen Parlaments ein Übergangsgeld in Höhe eines Monatsgehalts für jedes Jahr ihres Mandats, das maximal zwei Jahre lang gezahlt wird. Das volle Übergangsgeld gibt es demnach für ein 24-jähriges Mandat.
Altersversorgung
Mit Vollendung des 63. Lebensjahres haben die Mitglieder des Europaparlamentes zudem Anspruch auf eine Altersrente. Diese Rente entspricht 3,5 Prozent der Dienstbezüge für jedes volle Jahr der Ausübung des Mandats.
Die maximale Höhe ist jedoch auf 70 Prozent der Diät begrenzt. Dieses Limit wäre nach 20 Jahren, also vier vollständigen Wahlperioden, erreicht. Maßgeblich für die Summe sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bezüge. Sie steigen also ähnlich wie andere Altersrenten regelmäßig an.
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- Webseite des Europäischen Parlaments: Überblick über die Vergütungen
- Webseite des Europäischen Parlaments: Dienst- und Versorgungsbezüge