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Farbeimer, Farbe und Lacke entsorgen: Wohin damit?


Bußgelder drohen
Farben und Lacke entsorgen: Wohin mit den Resten?

t-online, uc

Aktualisiert am 25.04.2024Lesedauer: 5 Min.
Illegale Müllentsorgung: Farbeimer mit Farbresten und Malerzubehör dürfen nicht in der Natur entsorgt werden.Vergrößern des BildesIllegale Müllentsorgung: Farbeimer mit Farbresten und Malerzubehör dürfen nicht in der Natur entsorgt werden. (Quelle: mhphoto/imago-images-bilder)

Wo soll man übrig gebliebene Farben, Lasuren und Lacke nach dem Streichen entsorgen? Ob und, wenn ja, welche Reste Sie in den Hausmüll geben können, erfahren Sie hier.

Jeder freut sich über eine renovierte Wohnung: mit frisch gestrichenen Wänden und Decken oder neu lackierten Möbeln. Meist bleiben nach dem Streichen Reste von Farben, Holzlasuren und Lacken übrig bleiben, die erst einmal im Keller, in der Garage oder im Abstellraum deponiert werden. Eine langfristige Lösung ist das nicht. Orientieren Sie sich stattdessen an folgende Vorgaben beim Entsorgen von alten Farben, Lacken und Lasuren, und beseitigen Sie das Problem schnell.

Wandfarben entsorgen

Weiße oder abtönbare Wand- und Deckenfarben für den Innenbereich werden als Dispersionsfarbe bezeichnet. Die Antwort auf die Frage, wo Sie diese wasserbasierte Wand- und Deckenfarbe richtig entsorgen, hängt davon ab, ob sie bereits eingetrocknet oder noch flüssig ist:

  • Leere Farbeimer
    Sogenannte restentleerte Dosen und Eimer, das heißt pinselrein, spachtelrein, tropffrei oder rieselfrei, können in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden. Die Restanhaftungen oder Restinhalte dürfen aber nicht mehr als 0,5 Prozent des Gesamtinhalts betragen. Was noch in den Gelben Sack darf oder auch nicht, erfahren Sie hier.
  • Getrocknete Wandfarbreste
    Bei vielen Innenfarben wird Wasser als Lösungsmittel verwendet. Zudem sind diese sogenannten wasserbasierten Wandfarben oftmals mit dem Umweltsiegel "Blauer Engel" versehen. Solche Farbreste können im Hausmüll entsorgt werden – vorausgesetzt, dass die Reste vollständig getrocknet sind. Dazu gehören laut der Verbraucherzentrale auch angetrocknete Dispersionsfarben, die zum Streichen von Raufasertapeten verwendet werden. Oder auch Latexfarben, die in Küche und Bad verwendet werden. Wenn Sie wissen möchten, was noch in die Restmülltonne darf, erfahren Sie es in dem Artikel hier.
  • Flüssige Wandfarbe
    Flüssige Dispersionsfarben sind zu einem Wertstoff- oder Recyclinghof beziehungsweise zu einer mobilen Schadstoffsammlung zu bringen.

Unser Tipp
Das Umweltbundesamt empfiehlt, Reste von Wand- beziehungsweise Dispersionsfarben nicht vorschnell zu entsorgen. Diese Farbsorten lassen sich, gut verschlossen und kühl gelagert, für längere Zeit einlagern ‒ zum Beispiel als Anstrichmittel zum Nachbessern oder für spätere Renovierungsmaßnahmen.

Lacke entsorgen

Im Unterschied zu Wand- und Deckenfarben versiegeln Lackfarben die Oberfläche mit einer dünnen, undurchlässigen Schicht. Lacke bestehen aus flüchtigen Komponenten (Lösemittel) sowie aus nicht flüchtigen Bindemitteln, Füllstoffen und Farbpigmenten.

Organische Lösungsmittel in Lacken können allerdings die Gesundheit schädigen. Deshalb wird verstärkt Wasser als Lösemittel verwendet (sogenannte Acrylharzlacke). Beim Entsorgen kommt es vor allem darauf an, in welchem Zustand sich die Lackfarben befinden:

  • Leere Lackfarbdosen
    Sogenannte restentleerte Dosen und Eimer können wie Dispersionsfarben in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden. Die Farbreste dürfen auch hier nicht mehr als 0,5 Prozent des Gesamtinhalts betragen.
  • Getrocknete Lackfarbreste
    Wenn sich auf dem Dosenboden noch eingetrocknete Reste von Lackfarbe befinden, sollten Sie diese vorsichtig lösen und danach im Restmüll entsorgen. Die jetzt restentleerten Dosen gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne.
  • Flüssige Lackfarbreste
    Laut dem Umweltbundesamt müssen flüssige Lacke in einer Schadstoffsammelstelle entsorgt werden. Das sind örtliche Recycling- und Wertstoffhöfe, in denen Sie Reste abgeben können. Es ist generell verboten, flüssige Lackfarben im Restmüll zu entsorgen oder in die Kanalisation zu kippen. Grund sind die darin enthaltenen giftigen Bestandteile, die in die Umwelt gelangen – und Mensch und Tier schaden können.

Farbrolle, Pinsel, Klebeband entsorgen

Wenn Malerarbeiten mehrere Tage andauern, sollten Sie das Werkzeug, wie Farbrolle oder Pinsel, nicht reinigen, sondern luftdicht einpacken. So wird kein Wasser verschwendet. Zum vorübergehenden Aufbewahren eignen sich ein Plastikbeutel oder eine Folie. Beides können Sie später im Hausmüll entsorgen. Voraussetzung ist aber, dass die Farbe an Beutel und Folie bereits getrocknet ist.

Sind die Malerarbeiten beendet, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie lassen Pinsel oder Farbrolle vollständig trocknen und entsorgen alles im Hausmüll, oder Sie reinigen Ihr Zubehör, um es später nochmal wiederzuverwenden.

Generell gilt: Vor dem Trocknen beziehungsweise Reinigen des Zubehörs sollten Sie immer soviel Farbe wie möglich am Rand des Farbtopfs oder -eimers mit einem Küchenpapier abstreifen. Das können Sie dann im Restmüll entsorgen.

Wasserbasierte Farben, Lasuren oder Lacke können Sie mit Wasser reinigen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Füllen Sie einen Behälter mit lauwarmem Wasser.
  2. Weichen Sie Pinsel oder Farbrolle darin zwei Stunden lang ein.
  3. Nehmen Sie beides heraus und streichen beziehungsweise rollen Sie die Utensilien trocken. Dafür eignet sich altes Zeitungspapier als Streich- oder Rollunterlage.
  4. Lassen Sie danach Pinsel oder Farbrolle an der Luft trocknen.

Wo entsorgt man Wasser mit Farbe?

Auch wenn es sich um wasserbasierte Farben oder Lacke handelt: Das Reinigungswasser gehört jetzt zum Sondermüll – etwa wie flüssige Farb- oder Lackreste. Schütten Sie die Flüssigkeit nicht in die Toilette oder den Abfluss! Die darin enthaltenen Problemstoffe verunreinigen das Trinkwasser und schaden der Umwelt. Die Produkte sind mit Gefahrsymbol versehen. Beispielsweise dem toten Fisch unter dem Baum – das offizielle Symbol für Umweltgefahr.

Dieser Sonderabfall ist im örtlichen Wertstoff- oder Recyclinghof beziehungsweise Abfallwirtschaftsbetrieb zu entsorgen. Wenn Ihnen das zu aufwändig ist, können Sie das Reinigungswasser auch an der Luft verdunsten lassen und den leeren Behälter danach im Hausmüll entsorgen.

Info
Wenn Sie das Malerwerkzeug mit Verdünnungsmittel reinigen, muss dieses auch bei einem Abfalldienstleister entsorgt werden.

Im Unterschied dazu können Sie Abklebeband, auch Malerabdeckband genannt, Malerkrepp, Abdeckfolie oder Putzlappen, an denen die Farbe getrocknet ist, in den Restmüll werfen.

Farben, Lacke und Holzlasuren: Wo abgeben und wie viel kostet es?

Wenn Sie als privater Haushalt alte Farben, Lacke und Holzlasuren entsorgen möchten, kommen verschiedene Möglichkeiten infrage. Obwohl es regionale Unterschiede gibt, lässt sich allgemeingültig Folgendes zu Entsorgungsmöglichkeiten und Kosten festhalten:

Graue Restmülltonne

Sind die wasserbasierten Farb- oder Lackreste angetrocknet, können Sie aus Eimer und Dose vorsichtig herausgekratzt und in der grauen Restmülltonne entsorgt werden. Zusätzliche Kosten außer die Gebühr für die graue Tonne fallen nicht an. Aber: Alle eingetrockneten Kurzharzlacke und andere Anstriche, die als Inhaltsstoffe unter anderem Lösungsmittel aufführen, müssen Sie Werkstoff- oder Recyclinghof oder auch zu Schadstoff-Sammelstellen bringen.

Unser Tipp
Lassen Sie die Reste im Farbeimer an der Luft trocknen oder geben Sie eine Handvoll Sand hinzu, um den Trocknungsprozess zu beschleunigen. Anschließend können Sie die getrocknete und zerbröselte Wandfarbe entsorgen – ebenfalls im Hausmüll.

Gelber Sack/Gelbe Tonne

Vollständig geleerte Farbeimer und Dosen gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Zusätzliche Kosten außer die Gebühr für Sack oder Tonne fallen keine an. Lesen Sie hier, sechs Irrtümer über Gelben Sack, Gelbe Tonne und Wertstofftonne.

Baumarkt

Mittlerweile bieten einige Baumärkte die Möglichkeit an, auch Farbreste an sogenannten Werkstoff-Rückgaben oder Entsorgungs-Services abzugeben. Ob dieses Angebot nur für Ware gilt, die dort auch gekauft wurde und ob eine Rückgabe mit Kosten verbunden ist, sollten Sie vor Ort erfragen. Am besten den Kassenbon beim Farbenkauf aufbewahren!

Schadstoffmobil

Problemabfälle, wie noch flüssige Farb- und Lackreste, können Sie privat in sogenannten kommunalen Schadstoffmobilen abgeben. Das sind Fahrzeuge von Städten und Gemeinden, die Problemabfälle in haushaltsüblichen Mengen sammeln. Wann diese Schadstoffmobile unterwegs sind und ob die Abgabe kostenlos ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Wertstoff- oder Recyclinghof / Abfallwirtschaftsbetrieb

Er ist ein wichtiger Anlaufpunkt, wenn Sie privat Gegenstände und Materialien entsorgen möchten, die nicht in den Hausmüll gehören. Neben Sperrmüll, Altreifen, Elektroschrott oder Styropor-Abfall, zum Beispiel als Dämmplatten mit oder ohne HBCD, zählen auch alte, nicht ausgehärtete Farbreste dazu.

In der Regel ist deren Abgabe für private Haushalte gebührenfrei ‒ solange es sich um haushaltsübliche Mengen, also Kleinmengen von maximal 60 Liter bzw. 60 kg pro Haushalt, handelt. Informieren Sie sich dennoch vorher bei Ihrer Gemeinde, ob im örtlichen Wertstoff- oder Recyclinghof, Gebühren anfallen und was "handelsübliche Mengen" in der Praxis heißt.

Preis-Beispiel
Laut dem örtlichen Dienstleister Berliner Stadtreinigung (BSR) können in der Hauptstadt private Haushalte 20 Kilo (kg) Farben und Lacke gebührenfrei abgegeben werden. Kommt ein Haushalt darüber, zahlt dieser 1,30 Euro/kg für Dispersionsfarbe sowie 1,70 Euro/kg für Lacke.

Bußgelder: Farben und Lacke illegal entsorgen

Egal ob Farbreste in die Natur gekippt oder Farbeimer einfach am Straßenrand abgestellt werden: Wer Chemikalien und Farbreste illegal entsorgt, muss mit harten Strafen und Geldbußen in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Das sind die aktuellen Bußgelder für unsachgemäße Entsorgung von Chemikalien und Farbresten in den einzelnen Bundesländern:

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Fazit

Entsorgen Sie Farben, Lasuren und Lacke am besten beim Wertstoff- oder Recyclinghof, Abfallwirtschaftsbetrieb oder der lokalen Schadstoff-Sammelstelle. Dadurch vermeiden Sie Bußgelder und Sie schützen die Umwelt.

Verwendete Quellen
  • Umweltbundesamt: "Ratgeber: Abfälle im Haushalt"
  • Berliner Stadtreinigung (BSR)
  • Bußgeldkatalog: "Chemikalien und Farbenreste richtig entsorgen"
  • WirsindFarbe: "Empfehlung zur Reinigung von Pinseln und Rollen"
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