Für bestimmte Züge Ab Juni: Bahn weitet Reservierungspflicht aus
Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Einfach spontan in den nächsten Zug steigen? Das wird ab Juni schwierig. Denn dann führt die Bahn eine neue Pflicht ein. Wer wann betroffen ist.
4,90 Euro pro Fahrt zusätzlich zahlen? Nicht jeder Bahnreisende kann oder will sich das leisten – und darum verzichten viele auf die Sitzplatzreservierung. Ab dem 1. Juni 2024 ist die Sitzplatzreservierung jedoch Pflicht, kündigt die Deutsche Bahn an. Allerdings nur für bestimmte Züge und innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Für wann und welche Züge gilt die Reservierungspflicht?
Zwischen dem 1. Juni und 1. September 2024 müssen Bahnreisende zusätzlich zur Fahrkarte eine Sitzplatzkarte kaufen. Also quasi während der Fußball-Europameisterschaft und Ferienzeit.
Die Pflicht zur Sitzplatzreservierung gilt für alle grenzüberschreitenden Züge, das heißt für Verbindungen nach Österreich, Tschechien und Belgien sowie diverse Verbindungen in die Schweiz. Es gilt bereits eine Reservierungspflicht in Hochgeschwindigkeitszügen (ICE und TGV) nach Frankreich (Paris und Marseille) sowie in allen Zügen nach Polen, Italien, den Niederlanden und Schweden.
Ausnahmen sind die Verbindungen zwischen München und der Schweiz. Hier gilt die Reservierungspflicht nur zwischen München und Zürich, erklärt ein Sprecher der Deutschen Bahn Travel-Dealz.com. Regionalzüge sind von der Reservierungspflicht ebenfalls ausgenommen. Genauso wie internationale Züge, die lediglich für innerdeutsche Teilabschnitte genutzt werden.
Und: Bei einigen Zugfahrkarten ist die Reservierung bereits kostenfrei im Ticket enthalten, erklärt die Deutsche Bahn.
Was gilt bei meiner Flexpreis-Fahrkarte?
Die Sitzplatzreservierung muss im Voraus gebucht werden. Allerdings gilt das nur für die Bahnreisenden, die eine Flexpreis-Fahrkarte oder ein Interrail-Ticket ohne Sitzplatzreservierung haben. Das heißt, dass Bahnreisende "in reservierungspflichtigen Zügen nicht ohne Reservierung reisen können, auch wenn sie bereits eine Flexpreis-Fahrkarte inklusive Reservierung für einen anderen Zug gekauft haben", erklärt die Deutsche Bahn. Bei einer Fahrkarte für die 1. Klasse ist eine kostenfreie Sitzplatzreservierung bereits im Fahrpreis enthalten.
Übrigens: Wussten Sie, dass es verboten ist, während der Bahnfahrt in den Gängen zu stehen oder zu sitzen? Was Ihnen dann droht, erfahren Sie in diesem Artikel hier.
Wie erkenne ich, ob die Verbindung reservierungspflichtig ist?
Ob ein Zug reservierungspflichtig ist, erkennen Reisende bei der Buchung.
Wichtig bei Zugverspätungen
Übrigens: Wenn der Anschlusszug nicht erreicht werden kann oder ausfällt, müssen sich Bahnreisende auch um die (verfallende) Sitzplatzreservierung kümmern. Diese muss gegebenenfalls umgebucht werden.