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Gerichtsurteil: Warum der Alkohol-Kater als Krankheit eingestuft wird


Gerichtsurteil
Warum der Alkohol-Kater als Krankheit eingestuft wird

Von dpa
Aktualisiert am 24.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Das Oberlandesgericht Frankfurt: Nach einem Urteil hat das Gericht entschieden, dass der Alkohol-Kater als Krankheit eingestuft wird.Vergrößern des BildesDas Oberlandesgericht Frankfurt: Nach einem Urteil hat das Gericht entschieden, dass der Alkohol-Kater als Krankheit eingestuft wird. (Quelle: David Ebener/dpa-bilder)

Wer einen Kater von zu viel Alkohol bekommt, darf sich künftig "krank" nennen: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Alkohol-Kater als Krankheit eingestuft. Und das hat Einfluss auf ein Nahrungsergänzungsmittel.

Die perfekte Lösung für Feierwütige: Der "Anti-Hangover-Drink" sollte vor Kopfschmerzen, Müdigkeit und Übelkeit schützen. Eine solche Werbung ist laut Oberlandesgericht Frankfurt allerdings nicht erlaubt, weil der Alkohol-Kater eine Krankheit sei.

Nahrungsergänzungsmittel gegen Alkohol-Kater

Ein Nahrungsergänzungsmittel darf nicht als Behandlungsmittel oder Vorbeugung eines Alkohol-Katers beworben werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. (Az. 6 U 114/18).

Bei einem "Kater" handele es sich um eine Krankheit, befand das Gericht. "Informationen über ein Lebensmittel dürfen diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen", betont das OLG unter Verweis auf Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Jede "Störung" des Körpers gilt als Krankheit

Vor dem Gericht hatte ein Verein gegen die Werbeaussagen des Betreibers eines "Anti-Hangover-Drinks" geklagt. Nachdem das Landgericht Frankfurt der Klage stattgab, bestätigte das OLG diese Entscheidung im Berufungsverfahren.

"Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen", begründete das OLG die Einschätzung eines "Katers" als Krankheit.

Kater-Symptome wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerz Teil der Werbung

In der nun untersagten Werbung werde der Kater mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerz beschrieben. Derartige Symptome lägen außerhalb der natürlichen Schwankungsbreite des menschlichen Körpers.


"Sie treten nicht als Folge des natürlichen ,Auf und Ab' des Körpers, sondern infolge des Konsums von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein", begründete das OLG. Dabei sei nicht maßgeblich, dass die Symptome regelmäßig von selbst verschwinden und keine ärztliche Behandlung nötig sei.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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