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Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Darauf sollten Sie achten | Tipps


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Gut zu wissen
Wie Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit krankenversichert sind


Aktualisiert am 17.12.2022Lesedauer: 6 Min.
Logo der Arbeitsagentur (Symbolbild): Wer arbeitslos wird, sollte die Krankenversicherung zeitnah darüber informieren.Vergrößern des Bildes
Logo der Arbeitsagentur (Symbolbild): Wer arbeitslos wird, sollte die Krankenversicherung zeitnah darüber informieren. (Quelle: imago-images-bilder)

Wenn Sie arbeitslos werden, ist das meist unangenehm. Zumindest um die Krankenversicherung müssen Sie sich nicht sorgen – wenn Sie einiges beachten.

Manchmal kommt die Arbeitslosigkeit geplant, manchmal ist sie ein Schock. So oder so, gilt es einiges zu erledigen. Die Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit, das Arbeitszeugnis einfordern, etwaige rechtliche Schritte prüfen.

Was viele dabei schnell vergessen: Auch die Krankenversicherung müssen Sie über den geänderten Status informieren – und zwar unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Zwar ist der Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, das Ende des Beschäftigungsverhältnisses an die Krankenkasse zu melden, doch kann es dabei zu Verzögerungen kommen. Und da es in Ihrem eigenen Interesse ist, den Versicherungsschutz beizubehalten, empfiehlt es sich in jedem Fall, den veränderten Status bei der Krankenversicherung anzuzeigen. t-online erläutert, was es noch zu beachten gilt.

Wie sind Arbeitslose krankenversichert?

Das kommt darauf an, ob Sie während Ihres Arbeitslebens gesetzlich versichert waren – und darauf, wie alt Sie sind. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I oder II erhalten, bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie bereits vorher gesetzlich versichert waren.

Auch wer nicht arbeitet, aber keine Leistungen von Arbeitsagentur oder Jobcenter bezieht, kann sich gegebenenfalls freiwillig versichern lassen: Der Mindestbeitrag für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse liegt aktuell bei rund 155 Euro.

Das gilt für Privatversicherte bei Arbeitslosigkeit

Anders sieht es aus, wenn Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit privat versichert waren. Dann müssen Sie entscheiden, ob Sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, oder in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen (siehe unten).

Bei dieser Frage kommt es auch aufs Alter an: Falls Sie über 55 Jahre alt sind, müssen Sie in der privaten Krankenversicherung verbleiben. Wer jünger als 55 Jahre ist und sich arbeitslos meldet, muss sich während der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichern. Sie können sich aber von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie in den der Arbeitslosigkeit vorausgegangenen fünf Jahren durchgehend privat versichert waren.

Für den Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht haben Sie ab dem ersten Bezug des Arbeitslosengeldes drei Monate Zeit. Den Antrag stellen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn Sie sich aber befreien lassen, dann müssen Sie für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung bleiben. Die Agentur für Arbeit übernimmt nur die Kosten, die anfallen würden, wenn Sie gesetzlich versichert wären.

Auch mit Ehepartner pflichtversichern lassen funktioniert

Alternativ könnten Sie zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln und gleichzeitig eine Anwartschaftsversicherung bei der privaten Krankenversicherung vereinbaren. So können Sie zu einem späteren Zeitpunkt zu denselben Konditionen wieder in die private Krankenversicherung zurückwechseln.

Eine weitere Möglichkeit: Solange kein oder nur ein geringes Einkommen vorhanden ist, könnten Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem gesetzlich versicherten Ehepartner pflichtversichern lassen. Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen, und vorher privatversichert waren, dann müssen Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Wie lange bin ich nach einer Kündigung noch krankenversichert?

Grundsätzlich gilt: Nach einer Kündigung bleiben Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse auch ohne Beitragszahlung einen Monat krankenversichert. Ab dem zweiten Monat zahlt die Agentur für Arbeit – und zwar auch dann, wenn Sie eine dreimonatige Sperrzeit haben, etwa weil Sie die Kündigung herbeigeführt oder selbst gekündigt haben.

Falls Sie eine Abfindung bekommen, müssen Sie die Krankenversicherung in der Regel selbst übernehmen, bis die Leistungen der Arbeitsagentur beginnen. Bei der privaten Krankenkasse laufen die Kosten weiter, solange Sie die Versicherung nicht kündigen. Gegebenenfalls müssen Sie also die Kosten bis zum Beginn des Leistungsbezugs selbst tragen, oder dann rückwirkend kündigen und in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei ALG I?

Das übernimmt die Arbeitsagentur für Sie. Ab dem zweiten Monat trägt sie die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Falls Sie sich für eine Befreiung von der Versicherungspflicht entscheiden sollten, um in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, zahlt die Arbeitsagentur denselben Betrag, den sie an eine gesetzliche Krankenkasse entrichten müsste.

Die Agentur überweist das Geld direkt an die private Krankenversicherung. Reicht der Betrag nicht aus, um Ihren Beitrag zu decken, müssen Sie die Differenz selbst übernehmen.

Gegebenenfalls kann es dann sinnvoll sein, in einen günstigeren Tarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Der Basistarif entspricht bezüglich Kosten und Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer zahlt die Krankenkasse bei Hartz IV?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und gesetzlich versichert sind, übernimmt das Jobcenter die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Sie vor dem Bezug von ALG II privat versichert waren, dann bleiben Sie in der privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt maximal die Hälfte des sogenannten Basistarifs.

Im Jahr 2020 liegt der maximale Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei 367,97 Euro im Monat. Wenn Sie in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln, fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Falls Sie im bisherigen Tarif bleiben, müssen Sie den übersteigenden Beitragsanteil selbst tragen.

Wer zahlt die Krankenversicherung in der Sperrzeit?

Während der Sperrzeit laufen sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung erst einmal weiter. Arbeitsagentur und Jobcenter übernehmen die Krankenkassenbeiträge ab Beginn des Leistungsbezugs oder aber ab dem zweiten Monat der Sperrzeit. Die gesetzliche Krankenversicherung läuft einen Monat ohne Beitragszahlung weiter, bis Arbeitsagentur oder Jobcenter übernehmen.

Privatversicherte wechseln automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung, können sich aber auf Wunsch befreien lassen und in der privaten Krankenversicherung bleiben. Damit keine Zusatzkosten entstehen, empfiehlt es sich, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Der entspricht in etwa dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse. Bezahlt werden muss die private Krankenversicherung aber immer – auch ohne Leistungsbezug.

Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen?

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse wird immer prozentual erhoben und orientiert sich am Bruttoeinkommen. Wer kein Einkommen hat, muss allerdings nicht den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent von Null bezahlen und wird somit gratis versichert.

Zur Berechnung des Mindestbeitrags wird das fiktive Mindesteinkommen von 1.061,69 Euro (Stand 2020) zugrunde gelegt. Demnach liegt der Mindestbeitrag bei 148,54 Euro. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag von beispielsweise 1,1 Prozent, so steigt der Mindestbeitrag schon auf 160,21 Euro. Hinzu kommen weitere 35,04 Euro für die Pflegeversicherung. Wer Sozialleistungen bezieht, muss die Kosten aber nicht selbst tragen – in diesem Fall übernimmt das Jobcenter die Gebühren.

Was gilt, wenn ich vor der Arbeitslosigkeit privat krankenversichert war?

Mit Beginn der Arbeitslosigkeit werden auch bislang privat Versicherte automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie haben aber ab Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld I drei Monate lang die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zu stellen und somit in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

Den Antrag müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Anders sieht es für Bezieher von ALG II (Hartz IV) aus – diese bleiben in der privaten Krankenversicherung. Ebenso wie Arbeitslose, die bereits 55 Jahre alt sind.

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Lohnt sich der Krankenkassenwechsel für Arbeitslose?

Ein Kassenwechsel kann sich lohnen, wenn Sie mit der eigenen Krankenkasse aus irgendeinem Grund unzufrieden sind, oder spezielle Zusatzleistungen in Anspruch nehmen wollen, welche die eigene Kasse nicht anbietet.

Auch wenn Sie lieber in eine Kasse wechseln wollen, die keinen Zusatzbeitrag erhebt und somit günstiger ist, kann sich ein Wechsel lohnen.

Ist ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich?

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Sie werden dann automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung eingestuft – zumindest wenn Sie jünger als 55 Jahre sind.

Ab einem Alter von 55 Jahren ist ein Wechsel ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn Sie mit Beginn der Arbeitslosigkeit direkt ALG II beziehen. Dann bleiben Sie ebenfalls in der privaten Krankenversicherung. Um Kosten zu sparen, empfiehlt es sich möglicherweise, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Nach Studium oder Ausbildung arbeitslos: Wie bin ich krankenversichert?

Während des Studiums sind Studenten über ihre Eltern krankenversichert. Nach Ende des Studiums sollten Studenten sofort ihren Versicherungsstatus überprüfen – am besten schon vorher.

Unter Umständen ist eine Weiterversicherung in der Familienversicherung möglich. Wenn sie nach dem Studium ALG II beantragen, übernimmt das Jobcenter die Krankenkassenbeiträge oder den Basistarif der privaten Krankenversicherung.

Ohne Leistungsbezug müssen Studenten sich freiwillig weiterversichern. In jedem Fall muss der veränderte Status der jeweiligen Versicherung gemeldet und nach einer Lösung gesucht werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Anruf beim Verband der privaten Krankenversicherung
  • financescout24.de
  • Techniker Krankenkasse
  • Bundesagentur für Arbeit
  • krankenkasseninfo.de
  • lohnsteuer-kompakt.de
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