Großer CO2-Minderungsbedarf Bundesregierung verfehlt Klimaziel – und will gegensteuern
Weil die geplanten Maßnahmen bis 2030 nicht genügend CO2 einsparen, muss die Bundesregierung nacharbeiten. Besonders ein Bereich weist Lücken auf.
Die bisher geplanten Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Klimaziele im Verkehrssektor bis 2030 zu erreichen. Das geht aus Eckpunkten für ein Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung hervor, die am Montag aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums bekannt geworden sind.
Demnach bliebe im Verkehrssektor bis 2030 noch immer ein Minderungsbedarf von 118 bis 175 Millionen Tonnen Treibhausgase, der durch die Maßnahmen aus dem Sofortprogramm nicht gedeckt wäre. Bis zum Frühjahr 2023 sollen weitere Instrumente vorliegen, um die Lücke zu schließen, hieß es. In allen anderen Sektoren, etwa Gebäude oder Landwirtschaft, würden die Ziele mit den bislang angedachten Maßnahmen erreicht.
Wie aus den Kreisen außerdem zu erfahren war, ist das Klima-Sofortprogramm an diesem Montag in die Abstimmung zwischen den Ministerien gegangen und soll noch im November im Bundeskabinett verabschiedet werden. Die Kabinettsbefassung hatte sich zuvor wegen Unstimmigkeiten zwischen den Ministerien abermals verzögert.
Schlüsselbereiche Gebäude und Verkehr
Die Gesamtlücke im Verkehrssektor beläuft sich einem Projektionsbericht zufolge auf insgesamt 271 Millionen Tonnen Treibhausgase bis 2030. Durch die bis Ende des Jahres vorgesehenen Maßnahmen werde diese Lücke schon deutlich verkleinert, hieß es.
Das Klimaschutz-Sofortprogramm soll Deutschland in die Lage versetzen, seine Klimaziele einzuhalten – insbesondere das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent zu senken. Dafür müssen alle Sektoren – darunter die Schlüsselbereiche Gebäude und Verkehr – ihren eigenen Beitrag leisten. Das Programm legt für jeden einzelnen Sektor einen Fahrplan bis 2030 fest.
Ein zentraler Punkt ist der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien. Vorgesehen ist, dass bis 2030 80 Prozent des Stroms ausschließlich aus erneuerbaren Quellen, vorwiegend aus Wind- und Solarenergie, stammen sollen. Im Gebäudesektor soll es die Vorgabe geben, dass ab 2024 möglichst nur noch solche Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Nachrichtenagentur dpa