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Berlin: Razzia bei Polizeischülern wegen Prüfungsbetrug


Razzia in Berlin
Polizeischüler sollen in der Prüfung betrogen haben

Von t-online, mgr

03.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Polizeiakademie Berlin: Polizeischüler im Klassenraum (Archivbild): Für einen Berliner Polizeischüler ist die Ausbildung nur vier Wochen nach Beginn wegen Vorwürfen des Rassismus und Sexismus bereits zu Ende.Vergrößern des Bildes
Polizeiakademie Berlin (Archivbild): Wegen mutmaßlichen Betrugs bei Prüfungen hat die Berliner Polizei die Wohnungen zweier Polizeischüler und die Polizeiakademie durchsucht. (Quelle: tagesspiegel/imago-images-bilder)

Die Berliner Polizei ermittelt gegen zwei ihrer eigenen Auszubildenden wegen Prüfungsbetrugs. Zusätzlich steht der Vorwurf des Geheimnisverrats im Raum.

Die Berliner Polizei durchsuchte am Donnerstag die Wohnungen zweier Polizeischüler und die Polizeiakademie in Berlin-Spandau. Die beiden Auszubildenden stehen unter dem Verdacht, bei schriftlichen Prüfungen im März und April betrogen zu haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilten.

Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittler diverse Beweismittel sicher, die nun ausgewertet werden. Die Cybercrime-Fachdienststelle des Landeskriminalamtes und die zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin führen die Ermittlungen wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten.

Zusätzliche Ermittlungen wegen Geheimnisverrats

Dienst- und personalrechtliche Maßnahmen würden geprüft und seien vom Ausgang der Strafverfahren abhängig, hieß es weiter. Die möglichen Konsequenzen für die beschuldigten Polizeischüler hängen demnach vom Ergebnis der laufenden Ermittlungen ab.

Darüber hinaus gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Verdächtigen vorab von den bevorstehenden Durchsuchungen erfahren haben könnten. Eine Fachdienststelle ermittelt deshalb zusätzlich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Strafvereitelung im Amt.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
  • berlin.de: Gemeinsame Mitteilung der Polizei und Staatsanwaltschaft vom 3. Mai 2024
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