Wichtige Fristen und Rechte Wie lange vorher ist eine Mieterhöhung anzukündigen?
Vermieter müssen eine anstehende Mieterhöhung rechtzeitig ankündigen. Welche Vorgaben gelten, hängt unter anderem auch vom Mietvertrag ab.
Steigende Wohnkosten sind alles andere als angenehm. Nicht nur der Mieter muss dadurch immer tiefer in die Tasche greifen. Auch der Vermieter sucht nach Wegen, um seine steigenden Kosten zu decken. Aber der Eigentümer darf die Wohnungsmiete nicht beliebig oft nach oben korrigieren. Außerdem ist er dazu verpflichtet, gewisse Preisgrenzen und Fristen einzuhalten.
Wie lange vorher muss der Vermieter eine Mieterhöhung ankündigen?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhöhung der Wohnungsmiete sind in den Paragrafen 557 bis 561 des BGB geregelt. Grundsätzlich gibt es demnach drei zulässige Gründe, den Mietpreis zu steigern:
- Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
- Modernisierungsmaßnahmen
- Erhöhung nach Staffel- oder Indexmietvertrag
In letzterem Fall ist die Mieterhöhung bereits im Vorfeld im Mietvertrag festgelegt. Darin einigen sich Mieter und Vermieter auf eine regelmäßige Preisanpassung. Bei der Staffelmiete bedarf dies im Anschluss keiner weiteren Ankündigung. Eine Erhöhung der Indexmiete muss der Vermieter hingegen mindestens zwei Monate vorher ankündigen.
Mieterhöhung ist fristgerecht anzukündigen
Die beiden anderen Fälle erfordern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung durch den Vermieter, in der er den Grund für den steigenden Mietpreis darzulegen hat. Die Mieterhöhung muss er dem Mieter grundsätzlich drei Monate vorher ankündigen. Zugleich darf die Ankündigung frühestens ein Jahr nach dem Einzug oder der letzten Preissteigerung, die auf derselben Begründung basiert, erfolgen. In Summe liegen zwischen den einzelnen Erhöhungen der Miete also mindestens 15 Kalendermonate.
Bevor der Vermieter die Mietkosten jedoch erhöhen darf, muss der Mieter der Preisanpassung zustimmen. Dafür hat er eine gesetzlich geregelte Frist bis zum Ende des übernächsten Monats nach Ankündigung, also mindestens zwei volle Kalendermonate. Ein Einspruch gegen die Mieterhöhung ist in diesem Zusammenhang nicht möglich, wenn sie rechtens ist. Das sollten Mieter prüfen und bei Zweifeln Rechtsbeistand zurate ziehen. Zudem darf der Mieter in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Mietvertrag außerordentlich mit einer zweimonatigen Frist kündigen.
- vermietet.de: "Mieterhöhung & Fristen: Das dürfen Vermieter" (Stand: 21.06.2022)
- gesetze im Internet: "BGB – Regelungen über die Miethöhe" (Stand: 08.03.2023)
- deutschesmietrecht.de: "Diese 5 Fristen sind bei einer Vergleichsmieterhöhung zu beachten" (Stand: 08.03.2023)