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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verstoß gegen Vorschriften Auf diese Aktivitäten sollten Sie nach 22 Uhr verzichten
Es gibt Dinge, die Sie ab einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr tun, sondern lieber auf den Folgetag verschieben sollten.
Viele haben das Gefühl, dass ein Tag viel zu kurz ist, um all die Dinge zu erledigen, die man sich vorgenommen hat. Es gibt jedoch Tätigkeiten, die man ab einer gewissen Uhrzeit lassen sollte. Nicht, weil sie dann keinen Sinn mehr ergeben. Sondern, weil es Regeln und Verordnungen so vorschreiben. Was zählt dazu?
Grillen
Besonders im Sommer ist der eine oder andere geneigt, noch bis spät in die Abendstunden zu grillen. Doch laut mehrerer Gerichtsurteile ist das nicht erlaubt. Denn die Nachbarn können sich durch den Geruch und eventuell auch durch den Rauch gestört fühlen. So entschied unter anderem das Landgericht Aachen (Az. 6 S 2/02), dass nur zwischen 17 und 22:30 Uhr gegrillt werden darf. Das Amtsgericht Schöneberg (Az. 3 C 14/07) verkürzt die Zeitspanne sogar auf 21 Uhr.
Neben dem Geruch und/oder dem Rauch spielt auch der Lärm bei einigen Gerichtsurteilen eine ausschlaggebende Rolle. Denn ab 22 Uhr gilt Nachtruhe, die unbedingt eingehalten werden sollte. Das heißt, Gäste dürfen sich nur noch in Zimmerlautstärke unterhalten.
Gartenarbeit
Apropos Lärm: Auch bestimmte Tätigkeiten im Garten dürfen nach 22 Uhr nicht mehr ausgeübt werden. Und zwar diejenigen, die Lärm verursachen. Dazu zählen beispielsweise das Rasenmähen oder die Hecke schneiden. Das Verbot gilt auch für Geräte, die mit dem Umweltzeichen versehen und somit als geräuscharm gekennzeichnet sind.
Möchten Sie im Garten einiges erledigen, können Sie das werktags zwischen 7 und 20 Uhr tun – bei besonders lauten Geräten wie Laubbläser geht das zwischen 9 und 13 Uhr. Andernfalls müssen Sie mit Bußgeldern rechnen (mehr dazu in diesem Artikel hier).
Putzen
Es gibt einige Nachbarn, die überkommt abends die Lust zu putzen. Andere haben nur abends Zeit, Klarschiff zu machen. Doch auch hierbei gilt: Nach 22 Uhr müssen die meisten Arbeiten ruhen.
Das gilt beispielsweise fürs Staubsaugen. Denn während der Ruhezeit – zwischen 22 und 6 Uhr – darf es auch in den Wohnungen nicht lauter als 30 dB (Dezibel) werden. Der Geräuschpegel, den viele Staubsauger produzieren, liegt bei mindestens 50 dB.
Und auch das nächtliche Wäschewaschen in der Waschmaschine ist nicht erlaubt. Denn der Schleudergang kann ziemlich laut sein – auch wenn er im Vergleich zum ganzen Waschgang nur kurz dauert. Dasselbe gilt für Wäschetrockner.
Wenn einen nachts dennoch die Putz- und Aufräumlust überkommt und man dabei laut ist, verstößt man gegen die Hausordnung. Was dann droht? Das erklärt dieser Artikel.
Anmerkung: In einem alleinstehenden Haus dürfen Sie natürlich nach 22 Uhr noch putzen. Dabei sollten Sie jedoch die Fenster und Türen geschlossen halten, damit die Geräusche (Lärm) nicht nach außen dringen.
- sueddeutschezeitung.de "Wo die Kohlen glühen dürfen"
- handelsblatt.com "Wenn der Nachbar eine Grillparty nach der anderen feiert"
- anwaltauskunft.de "Lärmbelästigung? Waschmaschinennutzung durch Mieter"
- frag-team-clean.de "Waschmaschine nach 22 Uhr anstellen"