Minijob, Midijob, Praktikum Arbeiten neben dem Studium – was Studierende wissen sollten
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mit dem Wechsel von der Schule an die Uni müssen viele junge Leute auch finanziell selbstständig werden. Welche Jobmöglichkeiten Studenten haben.
Die einen arbeiten im Supermarkt, die anderen schuften in den Semesterferien am Fließband und wieder andere sammeln mit einem Praktikum Berufserfahrung: Es gibt viele Möglichkeiten für Studierende, parallel zur Uni oder Fachhochschule zu arbeiten.
Doch was müssen sie dabei beachten? Wie viele Stunden dürfen Studierende nebenher arbeiten? Und wie wirkt sich ein Nebenjob auf das Bafög aus? Die Antworten liefert unser Überblick.
Darf ich als Student in Teilzeit arbeiten?
Ja. Es ist grundsätzlich möglich, als Student in Teilzeit zu arbeiten. Um weiter als Studierende oder Studierender zu gelten, dürfen Sie aber eine bestimmte Anzahl an Wochenarbeitsstunden nicht überschreiten (mehr dazu unten).
- Teilzeit: Wie viele Stunden sind ein Teilzeitjob?
Von Art und Umfang der Beschäftigung hängt zudem ab, ob Sie Sozialabgaben zahlen müssen oder beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung, der sogenannten Familienversicherung, mitversichert bleiben können.
Erhalten Sie Bafög, kann ein Nebenjob dazu führen, dass die Leistung gekürzt wird – je nachdem, wie viel Sie verdienen.
Wie viele Stunden darf ich als Student arbeiten?
Student ist nur, wer mehr Zeit fürs Studium aufwendet als für die Arbeit nebenher. Während der Vorlesungszeit dürfen Sie deshalb nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
In den Semesterferien ist hingegen mehr möglich: Studierende dürfen während 26 Wochen innerhalb eines Beschäftigungsjahres länger als 20 Stunden arbeiten, also auch Vollzeit. Das entspricht 128 Kalendertagen.
Wie viel darf ich als Student verdienen?
Die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle dafür, ob Sie Ihren Status als Student behalten oder verlieren. Dafür ist allein die Zahl der Arbeitsstunden entscheidend. Trotzdem ist das Gehalt nicht unwichtig.
Denn es entscheidet darüber, ob Sie Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen müssen. Im Folgenden geben wir einen Überblick, was für welche Form von Nebenjob gilt.
Minijob
Viele Nebenjobs für Studierende gelten als Minijobs. Darunter versteht man in der Regel eine geringfügige Beschäftigung, bei der man durchschnittlich höchstens 450 Euro im Monat verdient (5.400 Euro im Jahr).
Studierende zahlen bei 450-Euro-Minijobs keine Sozialabgaben für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besteht aber Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Von dieser können sie sich jedoch befreien lassen (mehr dazu lesen Sie hier).
- Teilzeit oder Minijob: Was lohnt sich mehr?
Wer aufgrund seines Alters (bis 25 Jahre) noch familienversichert ist, muss sich mit einem Minijob keine Sorgen machen: Die kostenlose Mitversicherung bleibt dann bestehen.
Achtung: Bei mehreren Minijobs summieren sich die Gehälter und Sie werden sozialversicherungspflichtig.
Kurzfristige Beschäftigung
Wer nicht regelmäßig, sondern nur während der Semesterferien arbeiten will, kann von der Ausnahme für kurzfristige Minijobs profitieren. Diese liegt vor, wenn Sie über das Jahr verteilt nicht mehr als 70 Tage bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind oder der Job von Beginn an auf drei Monate befristet ist.
In diesem Fall müssen Sie weder darauf achten, wie viele Wochenarbeitsstunden Sie leisten, noch wie hoch Ihr Einkommen ausfällt – es bleibt sozialversicherungsfrei. Was Sie jedoch zahlen müssen, sind Steuern. Der Arbeitgeber führt dann entweder die normale Lohnsteuer oder eine Pauschale von 25 Prozent an das Finanzamt ab. Mehr zur Lohnsteuer lesen Sie hier.
Tipp: Machen Sie als Ferienjobber unbedingt eine Einkommensteuererklärung. So holen Sie sich möglicherweise zu viel gezahlte Lohnsteuer im Folgejahr vom Finanzamt zurück. Gleiches gilt für Werkstudenten.
Werkstudent
Wer regelmäßig mehr als 450 Euro verdienen will, sollte sich als Werkstudent anstellen lassen. Auch dabei dürfen Sie allerdings 20 Arbeitsstunden pro Woche nicht überschreiten – es sei denn, es sind Semesterferien (siehe oben).
Zum Werkstudenten-Privileg zählt, dass Sie nur Beiträge zur Rentenversicherung zahlen müssen. Sie teilen sich diese hälftig mit Ihrem Arbeitgeber. Allerdings führt der höhere Verdienst oft dazu, dass Sie die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreiten.
Diese liegt 2022 bei 470 Euro im Monat, erhöht sich aber noch dank der Werbungskostenpauschale von jährlich 1.000 Euro um monatlich 83,33 Euro. Insgesamt dürfen Sie als Werkstudent also nicht mehr als 553,33 Euro im Monat verdienen, um als Unter-25-Jähriger kostenlos mitversichert zu bleiben.
Andernfalls müssen Sie eigene Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Oft gibt es dafür aber günstigere Studierendentarife.
Werkstudenten müssen zudem Einkommensteuer zahlen, wenn sie mit ihrem Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten. Er soll 2022 auf 10.347 Euro steigen. Mehr zur Einkommensteuer lesen Sie hier.
Midijob
Wer zwischen 521 Euro und 1.600 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) im Monat verdient, aber nicht als Werkstudent angestellt ist, hat einen Midijob. Dabei werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.
Der Unterschied zu einer regulären Beschäftigung ist allerdings, dass die Abgaben nicht hälftig zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber aufgeteilt werden, sondern Sie als Midijobber je nach Gehalt einen niedrigeren Anteil zahlen.
Mit einem Midijob erwerben Sie zudem Anspruch auf Urlaub (mehr dazu hier) und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Außerdem zahlen Sie in die Rentenversicherung ein und müssen eventuell Einkommensteuer zahlen.
- Steuerklasse 6: Was Studenten darüber wissen sollten
Selbstständig oder freiberuflich arbeiten
Es muss nicht immer ein Angestelltenverhältnis sein: Neben dem Studium ist es auch möglich, selbstständig oder freiberuflich zu arbeiten. Wer dabei weniger als 22.000 Euro Umsatz im Jahr macht, braucht keine Umsatzsteuer zu zahlen. Man gilt dann als Kleinunternehmer (mehr dazu hier).
Als Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass Ihr Gewinn versteuert wird. Dafür müssen Sie eine elektronische Einkommensteuererklärung abgeben und dabei auch die Anlage "EÜR" für Einnahmenüberschussrechnung einreichen.
Praktikum
Ob Sie während eines Praktikums Geld verdienen, hängt davon ab, um was für eine Art von Praktikum es sich handelt. Pflichtpraktika, die im Lehrplan vorgeschrieben sind, sind Bestandteil des Studiums und müssen deshalb nicht vergütet werden.
Anders sieht es bei einem freiwilligen Praktikum aus: Dauert es länger als drei Monate, sind Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen.
Wie viel darf ich als Bafög-Bezieher verdienen?
Wer während des Studiums Bafög bekommt, muss bei einem Nebenjob darauf achten, wie viel er verdienen darf, ohne dass die Leistungen gekürzt werden. Bafög-Empfänger dürfen während des zwölfmonatigen Bewilligungszeitraums maximal 5.400 Euro brutto dazuverdienen, also 450 Euro im Monat.
Arbeiten Sie selbstständig oder freiberuflich, darf der Gewinn 4.410 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Andernfalls sinkt Ihr Bafög-Bezug oder wird sogar ganz gestrichen. Angerechnet wird allerdings nur der Teil des Einkommens, der den Freibetrag überschreitet. Haben Sie Kinder, gelten eine höhere Hinzuverdienstgrenze und höhere Freibeträge.
Gut zu wissen: Die Bundesregierung plant eine Bafög-Reform, für die ein erster Entwurf des Bildungsministeriums vorliegt. Demnach soll es Studierenden künftig möglich sein, etwas mehr hinzuzuverdienen, ohne ihre Bafög-Leistungen zu gefährden.
- Eigene Recherche
- Minijob-Zentrale: "Mit Nebenjob durch das Studium: Studenten als Minijobber"
- Minijob-Zentrale: "Studentenjobs: Der echte Werkstudent beginnt da, wo der Minijobber aufhört"
- cbs.de: "Arbeiten neben dem Studium: Was Studierende wissen sollten"
- Bundesministerium für Bildung und Forschung: "Welche Freibeträge werden gewährt?"
- Finanztip: "Worauf es bei Studentenjobs ankommt"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa