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Dashcam in Deutschland: Verboten oder Zulässig?


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Keine einheitliche Rechtslage
Dashcam: 5 Fakten zur Kamera auf dem Armaturenbrett

uc (CF)

Aktualisiert am 22.10.2016Lesedauer: 2 Min.
Das Filmen einer schönen Landschaft für private Zwecke ist kein Verstoß gegen den Datenschutz.Vergrößern des Bildes
Das Filmen einer schönen Landschaft für private Zwecke ist kein Verstoß gegen den Datenschutz. (Quelle: Robert Michael/imago-images-bilder)

Die Dashcam ist eine kleine Kameraeinheit, die sich auf dem Armaturenbrett eines Autos befindet und fortwährend den Verkehr aufzeichnet. In anderen Ländern sehr beliebt, ist in Deutschland noch umstritten, ob die Car-Cam erlaubt ist oder nicht. Weitere Informationen finden Sie hier.

1. Dashcam: Neues Produkt, neues Wort

Neuartige Prinzipien bringen oftmals auch Wortschöpfungen mit sich. Bei der Bezeichnung Dashcam handelt es sich um ein Kofferwort aus den englischen Begriffen "Dashboard" (Armaturenbrett) und "Camera" (Kamera).

2. Wofür eine Dashcam?

Die Dashcam, auch Car-Cam oder Auto-Cam genannt, wird auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht. Sie filmt bei Bedarf alle Fahrten, die mit dem jeweiligen Auto unternommen werden.

Verwendungsmöglichkeiten gibt es dabei einige: Beispielsweise können Dashcam-Nutzer Unfälle dokumentieren oder auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer aufmerksam machen.

3. Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?

Wie der ADAC mitteilt, haben die höchsten Datenschutz-Wächter den Einsatz von Dashcams offiziell verboten. Grund ist, dass die Aufnahmen nicht mit dem deutschen Datenschutz vereinbar sind und somit gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Wer die Aufnahmen gar ins Internet stellt, muss mit Geldbußen von bis zu 300.000€ fürchten. Doch die Gesetzeslage ist undurchsichtig.

4. Car-Cams für private Zwecke erlaubt

Autofahrer dürfen die Dashcams nämlich ausschließlich für persönliche und familiäre Tätigkeiten nutzen. Wer mit den Videomitschnitten andere Verkehrsteilnehmer bei der Polizei anzeigen möchte, verstößt grundsätzlich gegen geltendes Recht. Eine Ausnahme machte erstmalig das Amtsgericht Nienburg im Januar 2015, dass die Aufzeichnung in sehr engen Grenzen zuließ. Auch in anderen Fällen gab es schon unterschiedliche Urteile. Experten empfahlen auf dem 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag eine einheitliche Regelung auf Grundlage des europäischen Datenschutzrechtes.

5. Einsatz von Dashcams im Ausland

In den Nachbarländern Österreich, Belgien, Luxemburg sowie in Portugal sind die Dashcams ausdrücklich verboten. Wer trotzdem filmt, dem droht die Beschlagnahmung der Kamera und ein saftiges Bußgeld, in Österreich bis zu 10.000€. Anders sieht es dagegen in Russland aus. Laut dem Verband für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV) sind die Car-Cams in russischen Neuwagen oftmals bereits eingebaut. Hintergrund ist unter anderem, dass das Verkehrsrecht in Russland die Armaturen-Kameras weder explizit erlaubt noch verbietet.

(Stand: April 2016)

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