Das sagt das Gesetz Welcher Führerschein ab welchem Alter?
Die Fahrerlaubnisverordnung regelt, ab welchem Alter Jugendliche Leichtkraftrad, Motorrad oder Auto fahren dürfen. Welches Mindestalter gilt für die Fahrzeuge?
Im Prozess des Heranwachsens ist es für viele Jugendliche wichtig, mehr Unabhängigkeit zu erlangen. Dazu gehört auch, mobil zu sein und sich nicht immer von den Eltern fahren lassen zu müssen. Ab wann können Jugendliche welchen Führerschein machen? Wie es in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt ist, lesen Sie hier.
Mofa-Führerschein ab 15 Jahren
Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche ein Mofa oder einen Mofaroller fahren, der auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und auf dessen Sitzbank nur eine Person Platz hat. Der Hubraum darf maximal eine Größe von 50 ccm besitzen.
Der Mofa-Führerschein Klasse M ist eigentlich kein Führerschein – um ein Mofa fahren zu dürfen, benötigen Jugendliche stattdessen eine Prüfbescheinigung. Um diese zu erlangen, müssen sie eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine theoretische Prüfung absolvieren.
Führerscheine der Klasse B und AM sowie die Motorradführerscheine A, A1 und A2 berechtigen ebenfalls zum Fahren auf einem Mofa.
Führerschein Klasse AM ab 15 Jahren
Mit dem Führerschein Klasse AM sind Jugendliche berechtigt, ein Kleinkraftrad bis 50 ccm mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Bei einem Fahrzeug mit einem Elektromotor darf die Motorleistung vier Kilowatt (kW) nicht übersteigen.
Die Klasse AM berechtigt auch dazu, drei- und vierrädrige Fahrzeuge wie etwa Quads und Trikes bis Tempo 45 und unter 4 kW zu fahren.
Bis zum 16. Geburtstag dürfen Jugendliche das Kleinkraftrad allerdings nur in Deutschland fahren.
Motorradklasse A1 ab 16 Jahren
Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 erwerben. Damit können sie ein Leichtkraftrad fahren, das bis zu 125 ccm Hubraum und eine Leistung von bis zu 11 kW haben darf. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Im Führerschein Klasse A1 ist die Klasse AM integriert.
Führerscheinklasse L ab 16 Jahren
Der Führerschein Klasse L berechtigt zur Führung von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen, also etwa Traktoren, Futtermischwagen oder Gabelstaplern. Ab 16 Jahren kann der Schein erlangt werden. Die maximale Geschwindigkeit der Zugmaschinen liegt bei Tempo 40. Auch ein Anhänger kann mit dem Arbeitsfahrzeug gezogen werden, dann besteht aber ein Tempolimit von 25.
Führerscheinklasse T ab 16 Jahren
Um leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse T erforderlich. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen eigentlich bis zu Tempo 60 bewegt werden. Das gilt aber nur, wenn der Fahrer mindestens 18 Jahre alt ist.
Ist er jünger, darf er nur Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h fahren.
In Ausnahmefällen ist es möglich, den Traktorführerschein schon mit 15 Jahren zu machen. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Jugendlicher im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern aushelfen soll.
Motorradklassen A2 ab 18 Jahren
Den Führerschein der Klasse A2 dürfen Interessierte ab 18 Jahren machen. Er erlaubt das Fahren von Krafträdern bis maximal 35 kW. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen. Die Klassen A1 und AM sind hier eingeschlossen.
Motorradklasse A ab 24 Jahren
Mit einem Führerschein der Klasse A darf der Inhaber alle im Handel erhältlichen Krafträder fahren – vom Moped bis zum schweren Motorrad. Es besteht keine Begrenzung in der Hubraumgröße oder der Höchstgeschwindigkeit. Dieser Führerschein schließt die Klassen A1, A2 und AM ein.
Für den Führerschein der Klasse A gilt ein Mindestalter von 24 Jahren für den Direkteinstieg. Wer zwei Jahre die Klasse A2 besitzt, darf den Führerschein der Klasse A auch schon früher machen – also frühestens mit 20 Jahren, wenn er oder sie die Klasse A2 mit 18 erworben hat. Um von Klasse A2 zur Klasse A aufzusteigen, ist nur eine praktische, keine theoretische Prüfung mehr nötig.
Die Klasse A gilt auch für dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW – hier liegt das Mindestalter bei 21 Jahren.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Das klassische Alter für einen Autoführerschein liegt bei 18 Jahren. Im Rahmen des "begleiteten Fahrens" können Jugendliche aber auch schon ab 17 Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen (BF17). Das ist in der Fahrerlaubnisverordnung und im Straßenverkehrsgesetz so verankert. Bei jeder Fahrt muss dann eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die zuvor als solche angemeldet wurde.
Sie muss seit mindestens fünf Jahren selbst einen Pkw-Führerschein haben und darf nicht mehr als einen Punkt in Flensburg besitzen. Mit mehr als 0,5 Promille im Blut darf die Begleitperson dieser Aufgabe nicht mehr nachkommen.
Bußgelder: Wer mit einem BF17-Führerschein ohne Begleitperson Auto fährt, muss mit einer Geldbuße von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Zudem muss er an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Konkret funktioniert das Ganze so: Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag meldet sich der Jugendliche bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE an und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Eltern müssen ebenfalls zustimmen. Nach bestandener Prüfung und mit Erreichen des 17. Lebensjahrs erhält er dann keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung. Auf dieser wird auch die Begleitperson eingetragen (es können auch mehrere genannt werden).
Das Dokument wird nur in Deutschland anerkannt. Mit 18 Jahren wird die Bescheinigung gegen einen "normalen" Führerschein eingetauscht – dann ist das Fahren auch ohne Begleitung erlaubt.
BF17 schließt die Führerscheinklassen AM und L ein.
Übrigens: Die Ampel-Koalition will das Mindestalter für den Pkw-Führerschein heruntersetzen. Nach ihren Plänen soll begleitetes Fahren ab 16 Jahren ermöglicht werden.
Pkw-Führerschein ab 18 Jahren
Volljährige mit dem Pkw-Führerschein Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge (keine Motorräder) mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und maximal neun Sitzplätzen (inklusive Fahrer) fahren. Eingeschlossen sind im B-Führerschein auch die Klassen AM und L.
Für das Fahren eines Pkw mit Anhänger oder eines Fahrzeugs über 3,5 Tonnen Gesamtmasse ist jeweils eine gesonderte Fahrerlaubnis nötig – je nach Gewicht der gesamten Fahrzeugkombination kann das die Klasse B96, BE oder C1 sein.
Für den Führerschein der Klasse B müssen Theorie- und Fahrstunden genommen werden. Bevor der Führerschein ausgehändigt wird, muss der Führerscheinanwärter eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
- gesetze-im-internet: "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr"
- bussgeldkatalog.de