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Kontogebühren: Die wenigsten Kunden holen Geld zurück | Umfrage


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Umfrage
Die wenigsten Bankkunden holen sich Kontogebühren zurück

Von t-online, saz

27.04.2024Lesedauer: 2 Min.
1441215634Vergrößern des BildesKontogebühren: Kunden können zu hohe Gebühren zurückbekommen. (Quelle: frantic00/getty-images-bilder)
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Seit 2021 können sich Bankkunden zu hohe Kontogebühren zurückholen. Laut einer Umfrage tun das aber die wenigsten. So bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Es war ein Urteil, das Verbrauchern in ganz Deutschland zugutekam. 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken nur noch dann ihre Kontogebühren erhöhen dürfen, wenn sich Kontoinhaber aktiv damit einverstanden erklären (Az. XI ZR 26/20). Kunden, deren Kontogebühren in den Vorjahren ohne Zustimmung erhöht wurden, hatten damit eine Grundlage, diese Gebühren zurückzufordern. Eigentlich.

Denn drei Jahre später zeigt sich, dass nur wenige Bankkunden auf die Rückerstattung der Gebühren pochen – und damit bares Geld verschenken. Eine repräsentative Umfrage des Vergleichsportals Verivox ergab, dass nur jeder zehnte Bankkunde diese Möglichkeit genutzt hat. Dabei seien die Gebühren gerade zwischen 2018 und 2021 bundesweit um rund 40 Prozent gestiegen.

Urteil ist vielen nicht bekannt

Die Gründe für den Verzicht auf die Rückforderung sind vielfältig. So kannten laut Auswertung rund 43 Prozent der Befragten das Urteil gar nicht. Von den übrigen Teilnehmern gab ein Viertel an, dass ihnen der Aufwand zu groß sei. Jeder Achte war sich nicht sicher, ob das Urteil auf ihn zutrifft.

Einige der Befragten hatten Angst vor einer juristischen Auseinandersetzung oder machten sich Sorgen, dass eine Rückforderung die Beziehung zur Bank belasten oder die Bank das Konto kündigen könnte. Schließlich glaubten einige Umfrageteilnehmer auch, dass der Erstattungsbetrag zu gering ausgefallen wäre.

Erstattung für Sparkassenkunden

Wer Gebühren zurückfordern will, kann dies auch heute noch tun. Allerdings sollten Bankkunden etwas Geduld mitbringen. Eine Klage, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) stellvertretend für Kunden der Berliner Sparkasse führte, kam erst jetzt zu einem vorläufigen Abschluss.

Ende März entschied das Berliner Kammergericht, dass die Sparkasse 1.200 Kundinnen und Kunden unrechtmäßig erhobene Gebühren rückwirkend bis 2018 erstatten muss (Az.: 26 MK 1/21). Die Parteien gehen allerdings in Revision: Der Fall wird also wieder beim BHG landen.

So fordern Sie Bankgebühren zurück

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Bank in den vergangenen Jahren Gebühren erhöht hat, können Sie eine sogenannte Entgeltaufstellung beantragen. Seit 2018 müssen Banken diese einmal jährlich zur Verfügung stellen. Berufen Sie sich bei Ihrer Anfrage auf § 10 Zahlungskontengesetz (ZKG).

Stellen Sie fest, dass Gebühren gestiegen sind, können Sie Ihrer Bank schreiben und mit Verweis auf das BGH-Urteil eine Erstattung verlangen. Beziffern Sie hierfür genau den Betrag, den Sie erstattet haben möchten. Die Verbraucherzentrale stellt Ihnen hierfür einen interaktiven Musterbrief zur Verfügung.

Wenn Ihre Bank Ihnen mit Kündigung droht, können Sie sich an die Verbraucherzentralen wenden. Der VZBV prüft derzeit weitere rechtliche Schritte gegen Banken, sofern diese berechtigte Forderungen von Kunden ablehnen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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