Steuererklärung Neue Pendlerpauschale ab 2021 – so viel bringt sie
Wer einen weiten Weg zur Arbeit hat, kann ab dem kommenden Jahr mehr Geld von der Steuer absetzen. Für wen sich die neue Entfernungspauschale lohnt und wie sie berechnet wird.
Inhaltsverzeichnis
Berufstätige, die zum Job pendeln müssen, werden vom Staat bei der Steuer begünstigt. Pendlerpauschale nennt sich der Vorteil – und der wird im kommenden Jahr noch größer. Allerdings kommen nicht alle Pendler in den Genuss der höheren Sätze.
Wir erklären, was sich bei der Entfernungspauschale genau ändert, wer überhaupt davon profitiert und was für Beschäftigte gilt, die gar keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.
Was ist die Pendlerpauschale?
Pendlerpauschale ist der inoffizielle Name für die Entfernungspauschale, die jedem Steuerzahler für seinen einfachen Weg zur ersten Arbeitsstätte zusteht. Dabei ist es egal, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, zu Fuß, auf dem Rad, mit der Bahn oder auf dem E-Scooter zurückgelegt wird. Nur Flüge zählen nicht. Bisher bekam man pro Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen – und kürzesten – Wegstrecke pauschal 30 Cent. Das ändert sich aber 2021.
Was ändert sich bei der Pendlerpauschale?
Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. "Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 Cent", erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Erst ab dem 21. Kilometer können dann 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Die Pendlerpauschale kann für die einfache Strecke geltend gemacht werden, nicht für Hin- und Rückweg zusammen.
Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2023. Nach diesem Stichtag können ab dem 21. Kilometer 38 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Dies gilt dann wiederum vorerst bis zum 31. Dezember 2026.
- Steuererklärung machen: Diese Tipps sollten Sie kennen
- Doppelte Haushaltsführung: So setzen Sie die Kosten ab
Wo trage ich die Pendlerpauschale in der Steuererklärung ein?
Die Pendlerpauschale ist Teil der Werbungskosten. Diese können Sie in der Anlage N angeben. Dort tragen Sie dann die entsprechende Kilometerzahl ein. Nutzen Sie eine Strecke, die zwar länger als die kürzestmögliche, dafür aber schneller ist – etwa weil eine Straße gesperrt ist oder Sie so häufige Staus umgehen – tragen Sie diese längere Strecke ein. Das Finanzamt muss den Umweg anerkennen.
Mit der Entfernungspauschale sind zusätzliche Ausgaben etwa für Parktickets oder Autofinanzierung bereits abgegolten. Sollten Sie allerdings auf dem Arbeitsweg einen Unfall haben, durch den Ihnen Kosten entstehen, können Sie diese zusätzlich zur Pendlerpauschale abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass weder Ihr Arbeitgeber noch die Versicherung für diese Kosten aufkommen. Lesen Sie hier weitere 15 Tipps, was Sie alles von der Steuer absetzen können.
Für wen lohnt sich die neue Pendlerpauschale?
"Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise eine Entfernung zur Arbeitsstelle von 35 Kilometern und sucht er diese 210 Mal im Jahr auf, ergeben sich in 2021 fast 160 Euro höhere Werbungskosten als 2020", rechnet Rauhöft vor.
Im Jahr 2024 stiegen sie in dem Fall noch mal um rund 95 Euro. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsweg bis zu 20 Kilometer beträgt, ergeben sich keine höheren Werbungskosten.
- Gut zu wissen: Diese Ausgaben können Rentner absetzen
- Nebenwohnung: Wann Sie Steuern auf Ihren Zweiwohnsitz zahlen
Was ist die neue Mobilitätsprämie?
Neu ist ab 2021 zudem, dass auch Arbeitnehmer von der erhöhten Pendlerpauschale profitieren, die gar keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuern bezahlen. "Diese Arbeitnehmer können eine sogenannte Mobilitätsprämie beantragen", erklärt Rauhöft.
Den steuerlichen Vorteil durch die höhere Pendlerpauschale, der sich bei einem steuerzahlenden Arbeitnehmer ergeben würde, erhalten diese Arbeitnehmer als Prämie ausgezahlt.
- Lieber abwarten: Darum lohnt es, seine Steuern rückwirkend zu machen
- Steuern zahlen: Wann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt
"Wenn der Arbeitnehmer mit dem 35 Kilometer Arbeitsweg und den 210 Fahrten zur Arbeit keine steuerliche Wirkung mit der Pendlerpauschale erzielt, weil er ein zu geringes Einkommen hat, kann er eine Mobilitätsprämie von 154,35 Euro erhalten", rechnet Rauhöft vor. Die Mobilitätsprämie wird genauso wie die Pendlerpauschale beim zuständigen Finanzamt beantragt.
Wie berechne ich die Pendlerpauschale?
Nehmen wir an, Ihr Arbeitsweg hat eine Länge von 35 Kilometern. Die höhere Pendlerpauschale ab 2021 würde für Sie dann einen Unterschied von 157,50 Euro ausmachen:
- 2020: 210 Fahrten x 35 km x 0,30 Euro = 2.205 Euro
- 2021: 210 Fahrten x 20 km x 0,30 Euro + 210 Fahrten x 15 km x 0,35 Euro = 2.362,50 Euro
Die nächste Steigerung im Jahr 2024 bringt Ihnen noch einmal weitere 94,50 Euro, die Sie geltend machen können:
- 2024: 210 Fahrten x 20 km x 0,30 Euro + 210 Fahrten x 15 km x 0,38 Euro = 2.457,00 Euro
Wie berechne ich die Mobilitätsprämie?
Bei einem Arbeitsweg von 35 Kilometern gilt:
- 210 Fahrten x 20 km x 0,30 Euro = 1.260 Euro (normale Pendlerpauschale, übersteigt bereits Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, Voraussetzung für die Mobilitätsprämie ab 21. Kilometer)
- 210 Fahrten x 15 km x 0,35 Euro = 1.102,50 Euro (erhöhte Pendlerpauschale)
- 1.102,50 Euro x 0,14 (14 Prozent; Eingangssteuersatz) = 154,35 Euro Prämie
- Nachrichtenagentur dpa-tmn