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Tötungs-Prozess in Nürnberg: Urteil verschoben – sind Richter befangen?


Urteil muss verschoben werden
Prozess um Mert A.: Befangenheitsantrag gegen Richter gestellt

Von dpa, cgo

14.05.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0241120164Vergrößern des BildesLandgericht Nürnberg-Fürth: EIn Befangenheitsantrag wurde am Dienstag vonseiten der Verteidigung gestellt. (Quelle: IMAGO/Björn Trotzki)
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Die Urteilsverkündung im Fall um Mert A. wurde am Dienstag unerwartet unterbrochen. Grund war ein Befangenheitsantrag gegen die Richter.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse eines 29 Jahre alten Mannes in Nürnberg lehnt die Verteidigung nach mehr als fünfmonatiger Verhandlung die Mitglieder der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth als befangen ab. Der Antrag kam am Dienstag vonseiten der Verteidigung, als eigentlich schon die Urteilsverkündung in dem Prozess geplant war.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin, den Befangenheitsantrag als unbegründet zurückzuweisen, weil er lediglich der Verschleppung des Verfahrens diene.

Urteil um Mert A. sollte am Dienstag fallen

Der 29-Jährige steht seit Dezember 2023 in Nürnberg wegen Mordes und versuchten Mordes vor Gericht. Er hatte im Oktober 2022 nach einem Streit auf zwei seiner Bekannten geschossen. Er selbst sah dies als Notwehr an, weil er von den Männern bedroht und beleidigt worden sei. Der Mann will nur auf die Beine der Opfer gezielt haben. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch gezielte Schüsse mit Tötungsabsicht und beantragte auch, die besondere Schwere der Schuld des Mannes festzustellen.

Über den Befangenheitsantrag müssen nun weitere Richter entscheiden, die nicht dem Spruchkörper im eigentlichen Verfahren angehören. Das ursprünglich geplante Urteil wird damit erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Die Verhandlung soll am kommenden Donnerstag fortgesetzt werden.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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