Elterngeld, Cannabis, Deutschlandticket Das ändert sich im April für Verbraucher
Der neue Monat wartet wieder mit einigen Änderungen auf. So wird bei einer Lohnersatzleistung gespart, manchen jungen Leuten bleibt hingegen mehr Geld.
Neuer Monat, neue Regeln: Im April soll endlich das lange erwartete Cannabis-Gesetz in Kraft treten, Gas- und Fernwärmekunden zahlen wieder mehr Mehrwertsteuer, und für frischgebackene Eltern gelten strengere Einkommensgrenzen. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Elterngeld wird gekürzt
Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Paare wie Alleinerziehende haben dann noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro Anspruch auf die Lohnersatzleistung. Bis Ende März liegt die Grenze noch bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Ab April 2025 sinkt sie weiter auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Gut zu wissen
Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist immer niedriger als das Bruttogehalt. Es ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und steuerlichen Freibeträgen. Sie finden es in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen drücken.
Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes ab April nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.
Cannabis-Gesetz soll in Kraft treten
Am 1. April soll Cannabis für Erwachsene begrenzt legalisiert werden. Erlaubt werden soll für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Sichtweite um den Eingangsbereich.
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Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme
Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.
Neue Retourenregeln bei Amazon
Während die meisten Anbieter ein Rückgaberecht von zwei Wochen gewähren, war Amazon bisher großzügiger. Doch auch der Online-Versandhändler kürzt nun die Frist von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen – allerdings nur für bestimmte Produkte. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele. Die Regel greift voll ab dem 25. April.
Deutschlandticket für Studenten
Studierende vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters im April ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro statt der regulären 49 Euro. Anders als mit den bisherigen Semestertickets können sie damit dann bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.
Eintrittspreise für Venedig
Venedig macht Ernst: An den 29 besucherstärksten Tagen des Jahres wird für Tagesgäste eine Eintrittsgebühr fällig. Los geht es damit zunächst vom 25. April bis einschließlich 5. Mai, jeweils von 8.30 bis 16 Uhr. Anschließend kosten alle Wochenenden bis Mitte Juli Eintritt, mit Ausnahme des 1. und 2. Juni. Wer ohne Ticket erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von bis zu 300 Euro. Lesen Sie hier, wie Touristen die Venedig-Gebühr entrichten.
Qualifizierungsgeld startet
Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.
Staat bezuschusst Praktika und Ausbildung
Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.
Auch Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.
- bmfsfj.de: "Fragen und Antworten zu Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024"
- bundesgesundheitsministerium.de: "Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz"
- sellercentral.amazon.de: "Verkürzung der Rückgabefrist für die meisten Elektronik-Artikel im Sortiment von Amazon.de"
- bmas.de: "Ausbildungsgarantie"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa