Zwei tödliche 737-Max-Abstürze USA erwägen Strafverfahren gegen Boeing
Ein neuer Vorfall birgt rechtliche Konsequenzen: Boeing bleibt womöglich nicht länger von Strafverfahren geschützt.
Der Flugzeugbauer Boeing kann nach Angaben des US-Justizministeriums für zwei tödliche Abstürze von 737-Max-Maschinen vor rund fünf Jahren strafrechtlich verfolgt werden. Das Unternehmen habe gegen Verpflichtungen aus einer Vereinbarung verstoßen, die Boeing vor einer strafrechtlichen Verfolgung der Abstürze bewahrt habe, heißt es in einer am Dienstag bei einem Gericht in Texas eingereichten Klageschrift. Das weitere Vorgehen werde geprüft.
In dem Schreiben heißt es, Boeing habe es versäumt, ein "Compliance- und Ethikprogramm" zu entwickeln, einzuführen und durchzusetzen, um Verstöße gegen die US-Betrugsgesetze zu verhindern und aufzudecken. Dieses Versäumnis wurde im Zusammenhang mit einem Beinahe-Unfall am 5. Januar festgestellt, bei dem sich kurz nach dem Start im Steigflug ein Teil der Kabinenwand einer fast neuen Boeing 737 Max 9 der US-Fluggesellschaft Alaska Airlines aufgrund fehlender Bolzen löste. Den US-Justizbeamten zufolge würde ein solcher Verstoß bedeuten, dass Boeing für jeden Verstoß gegen Bundesgesetze im Zusammenhang mit den Abstürzen strafrechtlich verfolgt werden kann
Das Justizministerium erklärte weiter, dass der Vorfall vom 5. Januar ein Verstoß gegen eine als Deferred Prosecution Agreement (DPA) bekannte Vereinbarung aus dem Jahr 2021 sei. Diese schützt den Flugzeughersteller vor Strafverfolgung im Zusammenhang mit den tödlichen Abstürzen von 737 MAX-Flugzeugen in den Jahren 2018 und 2019. Bei den Abstürzen in Indonesien und Äthiopien waren insgesamt 346 Menschen ums Leben gekommen.
Im Rahmen der Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft verpflichtete sich der US-Flugzeughersteller, die Familien der Opfer zu entschädigen und seine Compliance-Praktiken zu überarbeiten.
Boeing will Bedingungen eingehalten haben
Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor bereit erklärt, einen Richter zu bitten, die Anklage gegen Boeing fallen zu lassen, wenn das Unternehmen die Bedingungen der Vereinbarung über einen Zeitraum von drei Jahren einhält. Das Flugzeugunglück ereignete sich zwei Tage vor Ablauf dieser Frist.
Die Behörde lehnte es ab, sich über die Gerichtsakte hinaus zu äußern, die ein Schreiben enthielt, in dem Boeing aufgefordert wurde, bis zum 13. Juni die Art und Umstände des Verstoßes sowie die Maßnahmen zur Behebung der Situation zu erläutern.
Boeing erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, das Unternehmen sei der Ansicht, die Bedingungen der Vereinbarung eingehalten zu haben.
- Nachrichtenagenturen Reuters und afp