Nach 75 Jahren Begriff im Grundgesetz sorgt für Kritik – Wird er gestrichen?
Ein Begriff im Grundgesetz ist heute höchst umstritten. Doch warum steht das Wort "Rasse" überhaupt in der deutschen Verfassung?
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden", heißt es in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes.
Erst kürzlich löste diese Passage hitzige Diskussionen aus, da einige argumentierten, das Wort "Rasse" sei nicht mehr zeitgemäß. Auch die regierende Ampelkoalition diskutierte über eine Änderung. Am Ende folgte sie den Bedenken des Zentralrats der Juden in Deutschland und verzichtete auf ein Vorantreiben der Änderung.
Diese Bedenken wurzeln in der Geschichte Deutschlands und der Entstehung des Grundgesetzes nach dem Zweiten Weltkrieg. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden unzählige Menschen aufgrund der menschenverachtenden rassistischen Ideologie ermordet, darunter sechs Millionen Jüdinnen und Juden.
Als Reaktion auf diese dunkle Vergangenheit und als Bekenntnis zu den universellen Menschenrechten wurde das Wort "Rasse" 1949 bewusst in das Grundgesetz aufgenommen. Artikel 3, Absatz 3, stellt klar, dass Diskriminierung aufgrund von "Rasse" oder Ethnizität in Deutschland verboten ist und dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, unabhängig von ihrer Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit.
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Das Wort "Rasse" bleibt kontrovers
In der aktuellen gesellschaftlichen Debatte über Rassismus und Diskriminierung gewinnt die Frage nach der Verwendung des Wortes "Rasse" im Grundgesetz an Bedeutung. Einige fordern eine Überarbeitung des Textes, um ihn an zeitgemäße Sprachstandards anzupassen und eine klarere Ablehnung von Rassismus zu signalisieren. Der Begriff solle durch neutralere Ausdrücke wie "Ethnizität" oder "Herkunft" ersetzt werden. Andere betonen die historische Bedeutung des Wortes im Kontext der deutschen Geschichte. Durch den Begriff setze das Grundgesetz auch weiterhin ein klares Zeichen gegen Diskriminierung.
Die Frage nach dem Wort "Rasse" im Grundgesetz ist eine komplexe und kontroverse Angelegenheit, die historische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte berührt. Es ist eine Debatte, die weiterhin geführt werden wird, während Deutschland sich mit seiner Vergangenheit auseinandersetzt.
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- gesetze-im-internet.de: "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"
- tagesschau.de "Wort "Rasse" bleibt doch im Grundgesetz"