Hinzuverdienst Wird ein Minijob auf die Witwenrente angerechnet?
Viele staatliche Leistungen werden gekürzt, wenn man mit seinem Verdienst über eine bestimmte Grenze kommt. Doch gilt das auch bei der Witwenrente?
Ja. Auf die Witwenrente wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet. Dazu zählen zum Beispiel eine eigene Rente oder auch Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit, auch wenn es sich um einen Minijob handelt.
"Allerdings wird nur Einkommen angerechnet, das einen bestimmten Freibetrag überschreitet", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
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Dieser Freibetrag beträgt bei Wohnsitz im Westen rund 951 Euro und bei Wohnsitz im Osten rund 938 Euro bis Ende Juni 2023. Der über dem Freibetrag liegende Betrag wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, so der Experte.
"Haben Sie ausschließlich Einkommen aus einem 520-Euro-Job, würde die Witwenrente nicht gekürzt werden, da der Freibetrag nicht überschritten wird." Lesen Sie hier, wann Sie überhaupt Anspruch auf die Witwenrente haben.
- Eigene Recherche
- Statement Dirk Manthey