Mietrecht Mieterhöhung nach Einzug: Wann ist das möglich?
Mieterhöhungen gehören zum Vermieterrecht. Sie müssen jedoch bestimmten rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wir erklären die Regelungen.
Nach § 558 Abs. 2 BGB darf der Vermieter die Miete frühestens zwölf Monate nach dem Einzug des Mieters erhöhen. Diese Frist soll den Mietern eine gewisse Planungssicherheit geben. Die Mieterhöhung darf höchstens 20 Prozent innerhalb von drei Jahren betragen. Ausnahmen gelten bei Modernisierungsmaßnahmen und Staffelmietverträgen.
Mieterhöhung nach Modernisierung
Wird das Mietobjekt modernisiert, kann der Vermieter die Miete erhöhen. Modernisierungsmaßnahmen sind laut § 555b BGB Erneuerungen oder Verbesserungen, die den Wohnwert steigern und damit die Wohnqualität erhöhen. Der Vermieter kann 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen.
Widerspruch ist möglich
Der Mieter kann jedoch innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen, wenn die Mieterhöhung unangemessen hoch ist. Die Modernisierung muss dem Mieter mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden.
Mieterhöhung nach Einzug einer weiteren Person
Wenn eine weitere Person in die Wohnung einzieht, kann der Vermieter die Miete erhöhen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Klausel wird oft als Staffelmietvertrag bezeichnet. Der Mieter muss dieser Vereinbarung zustimmen. Es ist auch möglich, eine Pauschalmiete zu vereinbaren, die sich auf alle Personen bezieht, die in der Wohnung leben.
Mieterhöhung nach Einzug des Partners
Wenn der Partner des Mieters in die Wohnung einzieht, kann der Vermieter die Miete nicht erhöhen, es sei denn, dies wurde im Mietvertrag vereinbart. Eine solche Klausel ist jedoch nicht zulässig, wenn sie diskriminierend ist oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzt.
Fazit
Eine Mieterhöhung nach Einzug ist grundsätzlich zulässig, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der Vermieter muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten und dem Mieter die Gründe für die Mieterhöhung darlegen. Der Mieter hat das Recht, die Mieterhöhung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
- mietrecht.com: "Mieterhöhung: Was ist erlaubt und wie hoch darf sie ausfallen?" (Stand: 06.03.2023)
- Eigene Recherche